In den AGB der SBB (die man beim Billetkauf via Smartphone akzeptieren MUSS) steht: Allein der Kunde ist verantwortlich für die Kapazität seines Mobiltelefons, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des Geräts (einschliesslich dem Zugang zum Netz und zur Stromversorgung). Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, die elektronische Fahrkarte auf allen Anzeigeniveaus und mit allen Kontrollelementen vorzuweisen, oder sollte eine elektronische Fahrkarte wegen mangelnder Aktualisierung oder Funktionsfehlern des Mobiltelefons oder aufgrund eines unlesbaren Displays oder einer unlesbaren Parametrierung des Schrifttyps nicht kontrolliert werden können, wird der Kunde wie ein Reisender ohne gültiges Billett behandelt. Kann oder will der Kunde – aus welchen Gründen auch immer – keine, keine gültige oder keine kontrollierbare elektronische Fahrkarte vorweisen, so gilt er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. Die ohne gültigen Fahrausweis reisende Person hat eine Gebühr gemäss den anwendbaren Tarifbestimmungen zu bezahlen. All das gilt auch dann, wenn das Smartphone während der Fahrt ohne mein Zutun plötzlich den Geist aufgibt. Einen solchen plötzlichen Totalaufall habe ich kürzlich miterlebt. Um das Risko der Fehlfunktion des Smartphones - die zu einem grossen Teil nicht von mir beeinflussbbar ist - zu vermeiden ist es somit am Besten, Fahrkarten am Automaten oder als Ausdruck via Internet zu kaufen. Wenn die SBB die Kunden jedoch ermuntern, Fahrkarten nur auf dem Smartphone zu haben und die SBB gleichzeitig die Automaten-Infrastruktur (und die Verantwortung für deren Funktionieren) schrittweise abbauen wollen darf es ja nicht sein, dass die Kunden vollumfänglich für das Funktionieren der Smartphones als Ersatz der SBB-Infrastruktur verantwortlich gemacht und gebüsst werden. Was haben die SBB vor, um bei korrekt via Smartphone gelösten Fahrkarten bzw. bei korrektem checkin in EasyRide bei einem nicht vom Kunden verursachten nachträglichen Versagen das Smartphones im SBB-System zu erkennen, dass es ein korrektes Ticket bzw. einen korrekten checkin in EasyRide gibt und die Busse daher erlassen wird?
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