Soweit ich die Bestimmungen der SBB verstehe gilt folgendes: Die Reisenden sollten in der Lage sein, ihr eigenes Gepäck in den SBB-Zügen zu heben und zu tragen Koffer oder andere Gegenstände dürfen weder Gänge noch Türen blockieren. Auf https://www.sbb.ch/de/fahrplan/reisehinweise/velos/so-reist-ihr-velo-mit-ihnen.html steht unter Velo als HAndgepäck: Folgende Velotypen gelten als Handgepäck und benötigen keinen Fahrausweis: Zusammengeklappte Faltvelos. Veloanhänger. Velos von Kindern unter 6 Jahren. Einkaufstrolley (auch mit Velokupplung). (E-)Trottinette, wenn das grösste Rad höchstens 30cm Durchmesser hat resp. kleiner als 12 Zoll ist Velo mit demontiertem Vorderrad in Tragtasche verpackt. Für Velos mit demontiertem Vorderrad verwenden Sie eine spezielle Transporthülle wie beispielsweise den TranZBag. Diesen erhalten Sie im SBB Shop oder im Fachhandel. Jede Hülle, unabhängig vom Hersteller, wird akzeptiert, sofern das demontierte Vorderrad in der Tragtasche verstaut wird und die Hülle leicht tragbar ist. So funktioniert‘s. Verstauen Sie Ihr verpacktes Velo mit demontiertem Vorderrad während der Zugfahrt unter bzw. über dem Sitz oder im Einsteigebereich. Achten Sie darauf, dass Ihre Velotragetasche gut gesichert ist und nicht umkippen kann, keine anderen Fahrgäste behindert, keine Schiebetüren blockiert und keine Unfallgefahr darstellt. Die mit einem Velopiktogramm gekennzeichneten Plattformen sind für den kostenpflichtigen Velotransport reserviert und dürfen nicht mit Velotragetaschen belegt werden. Wenn Sie Ihre Velotragetasche auf einem Sitzplatz deponieren möchten, müssen Sie zusätzlich ein halbes Billett lösen. Wie für Ihr übriges Handgepäck auch, haften Sie allein für Ihr Velo. Somit sollen durchgänge ebenfalls nicht blockiert werden...
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