Hoi @Marc2023 Ich kann Dir zwar nicht im Namen von SBB eine Antwort geben, doch meine Einschätzung teile ich gerne: Wie Du richtig schreibst, steht in der AGB, dass das Abstellung von Campern, etc. verboten ist, siehe hier unter "Nicht zugelassene Nutzungen". So wie ich die AGB interpretiere, ist nur eine andere Nutzung als das Abstellen von leichten Motorfahrzeugen bis 3.5 Tonnen verboten. Von daher interpretiere ich daraus, dass Du Deinen Camper, sofern er in die Parklücke passt und andere nicht stört, dort parkieren darfst. Du darfst Dich einfach nicht breit machen, Campingstühle aufstellen, drinnen schlafen, etc. Gemäss Deinem Text hast Du das ja auch nicht vor. Von daher würde ich sagen, dass nix dagegen spricht, Deinen Camper dort abzustellen, sodern er die 3.5 Tonnen nicht überschreitet. LG, uebe
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