Hallo @Reto_88 Die Erhebung von Zuschlägen und Gebühren ist genau geregelt damit diese einheitlich erhoben werden können: T600.5 Reisende ohne gültigen Fahrausweis T610 Gebühren für Serviceleistungen SBB Seite 7: Wird der geschuldete Betrag im Zug nicht sofort bezahlt, stellt das Kontrollpersonal ein Form. 7000 «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» aus. Erledigung von Form. 7000 + CHF 30.- Mahngebühr 1. Mahnung + CHF 40.- Du siehst: die SBB erhebt nur diejenigen Beträge, welche gemäss einem Tarif erlaubt sind. Die Zahlungserinnerung wird „kostenlos“ geschickt und die Mahngebühr darin angekündigt. Wer termingerecht bezahlt muss keine Mahngebühren bezahlen. Und vermutlich steht auf der Zahlungserinnerung sinngemäss auch ein solcher Satz: Wenn Sie Fragen haben (…) melden Sie sich bei uns. Gruss, Reto
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