Hallo @LeniB Die SBB schreibt dazu: Sparbillette und Spartageskarten können in folgenden Fällen online oder an Verkaufsstellen des Öffentlichen Verkehrs gegen einen Selbstbehalt von 10 Franken umgetauscht oder erstattet werden: Mehrfach gekaufte Fahrausweise. Fahrausweis mit irrtümlich falsch eingegebenem Datum oder falscher Abfahrtszeit. Wichtig: Der Erstattungs-Antrag muss unmittelbar nach Bemerken des Fehlers erfolgen. Gilt nicht für Planänderungen. Die mit Sparbillett gebuchte Verbindung kann nicht eingehalten werden. Für eine Erstattung ist der Kauf eines neuen Billetts für den gleichen Tag und die identische Strecke notwendig. Fahrausweise mit fehlerhaften Personalien (Name, Vorname oder Geburtsdatum). Fahrausweise, die irrtümlich für die falsche Person gekauft wurden. Für eine Erstattung muss ein neues Billett für die korrekte Person vorliegen. Fahrausweis für die falsche Kundengruppe (Tageskarte/Sparbillett ohne Halbtax oder Volltarif statt ermässigt). Für die Erstattung muss ein neues Billett für die korrekte Kundengruppe vorliegen. Nachgewiesene Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Tod). Mehr zu den Spezialkonditionen von Sparbilletten Zum Erstattungsformular Gruss, Reto Erstattungsgrund:
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