Hallo zusammen, habe mich nochmals an den ZVV gewandt und das ist die Antwort: Ihre Anfrage zur Gültigkeit haben wir wie besprochen der verantwortlichen Fachstelle weitergeleitet und nun eine Stellungnahme erhalten, welche wir Ihnen gerne weiterleiten. Die einjährige Geltungsdauer von Entwertungskarten ist in Ziffer 0.13 des Tarifs 600 (Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde) festgehalten. Das Verfallsdatum ist auf den entsprechenden Fahrausweisen aufgedruckt. Punkt 0.13: Die Geltungsdauer aller Entwertungskarten beträgt unabhängig des Trägerdatums ein (1) Jahr. Diese Information finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.allianceswisspass.ch/de/tarife-vorschriften/uebersicht Multikarten sind Fahrausweise im Entwertungsformat. Für Fahrausweise gilt das Bundesgesetz über die Personenbeförderung 745.1 (Personenbeförderungsgesetz, PBG). Dort ist in Artikel 48 die Verjährung festgehalten. Artikel 48: Ansprüche aus dem Transportvertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung steht still, wenn die berechtigte Person beim Unternehmen einen Anspruch geltend macht. Sie läuft weiter, sobald das Unternehmen den Anspruch zurückweist. Weitere Beschwerden in der gleichen Sache lassen die Verjährung nicht mehr stillstehen. Diese Information finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/680/de
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