Hallo @Jetmum63 Beim "Zwischenhandel" spielen weder der Gewinn/Verlust noch irgendwelche guten Absichten eine Rolle. Er ist schlicht und einfach nicht erlaubt. Auch die individuelle Meinung ist nicht massgebend. Die Alliance SwissPass bestimmt den Tarif und dieser ist unmissverständlich: "Der Zwischenhandel (mit Tageskarten Gemeinde) unter den Endverbrauchern ist untersagt. Bei erkanntem unrechtmässigem Handel hat der Endverbraucher den Zuschlag für Missbrauch gemäss T600 Kapitel 12 zu bezahlen." (Tarif 654, 14.4.5.3, S. 132) Auch für die Gemeinden gelten strenge Regeln: "Die Einzel - Tageskarten Gemeinde können von der Gemeinde gegen Gebühr an ihre Einwohner abgegeben werden. Die Abgabe an Einwohner anderer Gemeinden ist untersagt. Ausgenommen sind Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden der Klasse E, welche Tageskarten Gemeinde bei der angrenzenden (= gemeinsame Grenze) Gemeinde beziehen können. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Berechtigung abzuklären. Bei erkannten unrechtmässiger Abgabe bleiben Schadenersatzansprüche vorbehalten." Gruss, Reto
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