Ein Spezialvelo ist laut Definition der SBB länger als 2m und passt nicht in die normalen Aufhängevorrichtungen. Als Beispiele nennt die SBB Tandems, Liegevelos, Dreiräder. Somit passt mein Lastenrad zu dieser Definition. Ich finde es legitim, wenn die SBB dann sagt, sie wollen solche sperrige Güter nicht im Selbstverlad haben. Als Alternative gibt es den Veloversand im Zug. Doch der Hacken: ein solches Spezialvelo darf nicht schwerer als 25kg sein. Diese Limite wird vom Service "Reisegepäck Bahnhof zu Bahnhof" definiert. Doch wenn ich das durchschnittliche Gewicht von solchen Spezialvelos anschaue, so sind die locker bei 30-40kg. Somit würde es Sinn machen, wenn die Geichtslimite für Spezialvelos verdoppelt wird. Mein Lastenrad wiegt ca. 33kg. Bezüglich dem Argument, dass das Personal laut SUVA Vorschrift keine 25kg heben kann: Versuchen sie mal ein 2.4m langes Velo mit 25kg Gewicht alleine zu stemmen/manövrieren. Da muss man zwei Personen sein!
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