Das ist ganz ein blöder Fall. Zwei Gleise, hohe Geschwindigkeiten, aber zu wenig Verkehr auf der Strasse, um eine Unterführung zu rechtfertigen... Kommt hinzu, dass man wohl von einer erschwerten Räumung ausgeht, da die Autos von einer vortrittsbelasteten in eine wesentlich stärker befahrene Strasse einmünden. Das heisst: man rechnet mit einer längeren Räumzeit. Um den Zugverkehr nicht zu beeinflussen, nimmt man da einen Wert, der so gut wie immer reicht. (Würde er nicht reichen, würde die Raumüberwachung keine Freimeldung geben und der Zug müsste abbremsen.) Man hat also wie Warnzeit (Zeit zwischen Blinken und senken der Schranken), die Schliesszeit, die Räumzeit, die Beobachtungszeit (Zeit, in welcher der Lokführer sieht, dass er fahren darf, mindestens 6s), Fahrzeit zur Schranke etc. Zusammen sollten das nicht mehr als 150s sein. Kann die Schranke zwischen zwei Zugsdurchfahrten nicht länger als 10s geöffnet bleiben, wird sie gar nicht erst geöffnet. Zwei Gleise, viel Eisenbahnverkehr, da kann das gut ein paar Mal hintereinander vorkommen. Fazit: optimieren lässt sich das dank neuer Technik bestimmt, jedoch nur mit erheblichen Kosten. Das Geld wird man nicht ausgeben für einen so wenig frequentierten Bahnübergang. Wie @Anonymous schon erwähnt hat, ist da das BAV "schuld", nicht die SBB. Hier die Dokumentation zum nachlesen: https://dev.voev.ch/de/index.php?section=downloads&download=16180
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