hallo zusammen Ignoranz Pur auf Seite Inkasso Postauto.ch Auf meine fundierte Reklamation betreffend des ablehnenden Entscheides bekam ich nun, nach mehrmaligem nachhaken, endlich eine Antwort. Auf die Tatsache, dass es bei einem a) verspäteten b) überfüllten Bus, realitätsfremd ist das Ticket beim Fahrer direkt bei der Einsteigehaltestelle zu lösen, sondern (wie ich bei anderen Fahrgästen wöchentlich beobachten kann) erst beim nächsten Hauptumsteigeort (Bahnhof) wurde gar nicht eingegangen. Ein grosses Lob darf ich dem sehr kompetenten und zuvorkommenden Kundendienst von Byjuno ausstellen. Nicht nur, dass ich nach meiner 1. Anfrage innerhalb einer halben Stunde eine pesönliche Rückmeldung hatte - sondern, dass Byjuno mein Anliegen sehr ernst genommen hat, sich regelmässig über den Fortschritt meiner Bemühungen mit dem Inkasso erkundigt hat, von sich aus Kontakt mit dem Inkasso aufgenommen hat und nun auch noch sehr kulant den Zuschlag übernehmen möchte. Was mich stört ist der Eintrag im Schwarzfahrerregister für 2 Jahre. Die Löschung werde ich nun direkt beim Ombudsmann reklamieren (auch wenn ich keine grossen Hoffnungen habe) Viele Grüsse und allen einen schönen Tag Bruno Grüezi Herr Der Tarif des Zürcher Verkehrsverbundes regelt die Richtlinien für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs. Im Falle von E-Tickets gilt, sollte eine Störung der Applikation vorliegen, ist dringend auf einen Billett-Schalter oder Billett-Automaten auszuweichen. Das Angebot des Billetterwerbes über die Applikation gilt als Zusatzdienstleistung und ist in einem Störungsfall zu umgehen. Als Sie auf dem Weg zur Haltestelle merkten, dass beim Billettkauf über das SBB App eine Störung vorliegt, hätten Sie direkt beim Einstieg beim Chauffeur ein Billett erwerben müssen. Da Sie diese Möglichkeit nicht wahrnahmen und bei der Billettkontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorweisen konnten, wurde Ihnen eine Aufforderung ausgestellt. Die Firma Byjuno meldete sich beim Kundendienst des Zürcher Verkehrsverbundes und offerierte, dass sie den Zuschlag von Ihnen übernehmen würden. Wer den Zuschlag begleicht, ist für uns nicht relevant. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Sie dennoch zwei Jahre im nationalen Schwarzfahrerregister aufgeführt bleiben. Am 25. Oktober 2019 stimmten wir Ihrer Anfrage zur Ratenzahlung über ticketcontrol.ch zu. Ohne andere Information von Ihnen, bleibt die vereinbarte Ratenzahlung bestehen. Freundliche Grüsse Sachbearbeiterin PostAuto Kundenservice Inkasso 8080 Zürich
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