Liebe EllenvS Vielen Dank für diese "akzeptierte" Lösung. Da ich aktuell beruflich wie privat viele Flüchtende aus der Ukraine betreue, möchte ich es noch etwas genauer wissen und habe folgende Fragen: 1. Gilt die "freie Fahrt" nur für ukrainische Staatsbürger oder auch für Personen, die einen ukrainischen Niederlassungstitel haben, weil sie die Ukraine als Flüchtlinge anerkannt hat? 2. Im Rahmen der Zuweisung auf einen definitiven Aufenthaltsort, sind die Pässe / Aufenthaltstitel aus der Ukraine zeitweise beim Migrationsamt. Was können wir aus einem Zentrum für Asylsuchende (= provisorischer Aufenthaltsort, bis die Flüchetenden einer spezifischen Gemeinde zugewiesen sind) an Dokumenten mitgeben, wenn die Ukrainischen Flüchtlinge einen Transport im ÖV machen? Vielen Dank im Voraus für eine baldige Antwort.
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