Hallo @Viaggiatore Im Tarif steht folgendes: Die Fahrausweise berechtigen nur zur Fahrt über die darauf bezeichneten Wege. Tragen die Fahrausweise keine Wegevorschriften, so gelten sie nur zur Fahrt mit der Bahn über die kürzeste Strecke zwischen Abgangs- und Bestimmungsstation.
Lautet der Fahrausweis über zwei oder mehrere Wege, so kann er nach Wahl des Reisenden über den einen oder anderen dieser Wege benützt werden. Ein Übergang vom einmal gewählten Weg auf den anderen ist nicht gestattet. Für die wahlweise über Strecken verschiedener Transportunternehmen gültigen Fahrausweise gelten die Vorschriften für die Beförderung von Personen über Gemeinschaftsstrecken.
Werden Fahrausweise über einen anderen als den darauf bezeichneten Weg benützt, können sie gemäss dem Tarif für Streckenwechsel umgeschrieben werden.
Innerhalb der Geltungsdauer eines Billettes kann die Reise beliebig ausgeführt und ohne Formalität unterbrochen werden.
Im Tarif 603 (unter Punkt 3 Besondere Bestimmungen) findest du die Gültigkeit der Fahrausweise über andere Wege; https://www.allianceswisspass.ch/de/tarife-vorschriften/uebersicht Ich wünsche dir einen guten Tag. Gruss, FatimaH
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