Nachdem der Fall einigermassen geklärt werden konnte, hier eine Rückmeldung für die Community, wobei ich mich vorweg für die bisherigen Diskussionsbeiträge bedanke. Zur Aussage, der Fall wirke „konstruiert“: Die Schilderung entspricht durchaus den Tatsachen, es handelt sich aber um einen, nun ja, etwas speziellen Jugendlichen, der mitunter nicht auf Anhieb nachvollziehbare Entscheide trifft. So brach er alleine zu einer Interkontinentalreise auf, ohne Schweizer Bargeld mitzunehmen („Hatte ja die Maestro-Karte“), und auch den Swiss Pass liess er bewusst zu Hause („Riskierte lieber die fünf Franken, als den Swiss Pass zu verlieren“). „GA vergessen“ trifft in diesem Sinne nicht eigentlich zu, was aber nichts zur Sache tut. Bei der Hinfahrt zum Flughafen Zürich gab es keine Ticketkontrolle, bei der Heimfahrt hingegen schon. Nach Erhalt der Rechnung über CHF 118.– hat also die Mutter des Betroffenen, deren Schilderung ich hier wiedergebe, die Service-Nummer der SBB gewählt. Sie musste jedoch nach einer Viertelstunde auflegen, da sie sich immer noch in der Warteschlange befand. Beim zweiten Versuch hat sie etwas mehr als fünf Minuten gewartet, ohne dass sich jemand meldete. Daraufhin versuchte sie es mit der Option in französischer Sprache und kam auf Anhieb durch. Gemäss Auskunft der Mitarbeiterin liess sich der Fall wie folgt erklären: Der Controlleur im Zug hat offenbar auf dem Formular angegeben, der junge Mann könne sich nicht ausweisen. Letzterer gibt aber an, er sei gar nicht nach einem Personalausweis gefragt worden. Hier steht also Aussage gegen Aussage. Andererseits kam der Betroffene wie erwähnt von einem Transatlantikflug und hatte natürlich seinen Reisepass dabei. Nun kann ich mir bei allem die Situation schlecht vorstellen, dass er nach einem Ausweis gefragt wurde und den Pass trotzdem nicht vorgewiesen hat. Wie auch immer: Der Controlleur hat also die Personalien ohne Ausweis aufgenommen und dabei den Vornamen falsch geschrieben (ein Y statt ein J). Familienname, Geburtsdatum und Wohnadresse waren korrekt. Aufgrund des falsch geschriebenen Vornamen wurde im System der SBB der Fall nicht mit dem GA-Inhaber verknüpft, der Fahrgast galt damit als solcher ohne Fahrausweis und wurde entsprechend „gebüsst“, obwohl der Jugendliche seinen Swiss Pass am Schalter vorgewiesen hat. Ich als eigentlich Unbeteiligter frage mich, ob der Schaltermitarbeiter mit etwas gutem Willen den Fall nicht manuell hätte finden können, wo doch ausser dem Vornamen alle Angaben übereinstimmten. Ich weiss aber nicht, welche Suchmöglichkeiten das doch sicher moderne IT-System der SBB in dieser Hinsicht bietet. Wirklich alles schief gelaufen? Kann man wohl sagen. Ende der Geschichte: Die SBB ersetzte die Rechnung über CHF 118.– mit einer solchen über CHF 30.–. Zum Schluss noch dies: Oberhalb meiner ursprünglichen Frage ist meine Mailadresse ersichtlich, selbst wenn ich nicht eingeloggt bin. Seht ihr diese auch, und wie ist dies zu erklären? Eingegeben habe ich die Adresse - mit Ausnahme natürlich der Profildaten - jedenfalls nicht.
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