Mit dieser Antwort bin ich als Kunde unzufrieden. Die Frage ist doch, welche Verantwortlichkeiten (v.a. rechtlich) seit der Einführung des SwissPass gelten. Bin ich als Kunde verpflichtet, den defekten SwissPass schnellstmöglich zu ersetzen? Und darüber hinaus: Muss ich als Kunde dafür aufkommen, wenn mein SwissPass defekt ist oder erst kürzlich, z.B. auf der Anreise zum Skigebiet oder gar während der Fahrt im Zug, defekt gegangen ist? Die Krux hier liegt an der unfreien Wahl des Kunden. Die beiden grössten Quasi-Monopolisten der Schweiz nehmen hier dem Konsumenten die Wahl zwischen digitaler und analoger Variante gleich ab. Und ohne freie Wahl kann dem Kunden nicht unbedingt Verantwortung übertragen werden. Der Kunde erfüllt aber seine Grundpflicht: Da der SwissPass auch mit analogen Mitteln ausgestattet ist (KundenNr) kann sich der Kunde für die bezogene Leistung ausweisen, und zwar so, dass der Leistungsempfänger diese prüfen kann. Vielleicht wäre es also in der Pflicht der Leistungserbringer und Partner alles mögliche in jedem Fall zu unternehmen, um die Leistungserbringung zu überprüfen. Für weitere Erläuterungen bedanke ich mich im Voraus. - Andreas Limacher, Kunde
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