Im Glauben, dass die Information "Seit dem 1. Juli 2017 erhalten Sie Ihr Streckenabonnement für einen Monat oder zwölf Monaten auch auf dem SwissPass" (aktuell auf: https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/streckenabonnemente.html) auch wahr ist, kaufte ich für meinen Sohn online über sein Swisspass Login ein Abo für 2 Zonen der A-Welle. Natürlich war ich der festen Überzeugung, dies würde über Nacht verarbeitet (wie das bei elektronischen Transaktionen üblich ist) und ab dem nächsten Tag hätte er sein Abo auf dem Swisspass. Ich hatte den nächsten Tag als Ab-Datum gewählt und dann den Zahlungsvorgang zu Ende geführt. Was für ein Schock für meinen Sohn, als er 3 Tage später kontrolliert wurde, und ihm vom Kontrolleur gesagt wurde, dass es auf seinem Swisspass kein Abo hätte....... Er bekam eine Geldstrafe (denn dies war das 3. Mal "Schwarzfahren") und bezahlte diese nach langen Diskussionen mit Postauto, SBB, Inkassobüro etc. Nun folgt etliche Wochen später zusätzlich eine Strafanzeige (was anscheinend immer der Fall ist beim 3. Mal Schwarzfahren). Nachdem ich nun die sehr seltsame Angelegenheit rückverfolgt habe, weiss ich Folgendes: Das Ab-Datum wird beim Online-Kauf eines Abos vom System automatisch auf in 10 Tagen abgeändert (falls man ein Datum vor diesem gewählt hat), ohne dass eine Meldung erscheint, die den Kunden von dieser Änderung in Kenntnis setzen würde (wie dies bei systemmässiger Valutaänderung bei zB Banken immer der Fall ist). Diese Änderung hatte ich nicht gesehen und die Angabe weiter unten "Dieser Artikel wird in der Schweiz innert 10 Tagen kostenlos per Post zugestellt." ignorierte ich, da mein Sohn ja kein Abo zugeschickt bekommen sollte. Die Strafanzeig inklusive Polizei im Hause hat seinen Grund also klar im kundenfeindlichen Setup der online Abo-Buchungsplattform (der SBB wohlgemerkt, aber nur über diese Plattform kann eine A-Welle Abo online gekauft werden). Wir sind jetzt in einem zermürbenden Zuständigkeitsstreit zwischen SBB, Postauto und Inkassobüro, weil niemand handeln will/kann und jede Stelle der nächsten den schwarzen Peter in die Schuhe schiebt und gleichzeitig darauf beharrt, dass beim 3. Mal Schwarzfahren laut Gesetz eine Anzeige erfolgen muss (dabei werden unsere Einwände und Argumente grosszügig ignoriert). Ein Einsehen von Schuld seitens der SBB/Postauto habe ich leider noch nicht gehört. Diese Situation ist unmöglich ich erwarte von SBB/Postauto den sofortigen Rückzug der Anzeige. Ich bin masslos enttäuscht von der Bürokratie, die ich hier erlebe, und es graut mir davor, wie die Sache enden wird.
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