Die Gültigkeit ist kein Problem, wenn Du direkt reist: 3.9.8 Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erreicht werden kann. Ist die Fahrt mit einem bis zu zwei Stunden gültigen Verbundfahrausweis auf direktem und ununterbrochenem Weg gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden. Dies gilt auch für Anschlussbillette, die zu einem Verbundfahrausweis gelöst wurden. Umwegsfahrten, Rückwärtsfahrten und nicht fahrplanbedingte Fahrtunterbrechungen sind in diesem Fall ausgeschlossen. Diese Bestimmung ist auch anwendbar für einen Verbundfahrausweis, welcher für eine direkte Fahrt ausserhalb des Verbundgebietes entwertet wurde und entsprechend früher abläuft. Als Nachweis sind bei einer Kontrolle alle zur Fahrt verwendeten Fahrausweise vorzuweisen. Quelle: https://www.zvv.ch/zvv/de/abos-und-tickets/tarif/verbundtarif-und-richtlinien/preisgestaltung-nutzung-gueltigkeit.html
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