So sollten sie schon gültig sein, denn es sind genau genommen keine Rundreisebillette. 😀 Wenn Start- und Zielort identisch sind, verweigert zumindest der Webshop den Verkauf. Es wird auch bemerkt, wenn Start und Ziel innerhalb einer Zone liegen. Von Basel nach Basel, Bad. Bhf via Bern geht also nicht, denn das wäre wegen der Zonen auch eine Rundfahrt. Für Basel - Pratteln via Bern gibt es ein Sparbillett morgen, aber sonst heisst es überall "tarifarisch unzulässige Verbindung". Ein Kriterium scheint noch zu sein, dass man nicht einen Bahnhof nacheinander zweimal befahren darf, also Olten - Bern - Olten. Basel - Basel, Bad. Bhf via Bern und Luzern ist zum Beispiel möglich, sowohl Spar- als auch normale Billette. Als der "Via ist günstiger als retour"-Trick verboten wurde, war das im Tarif 601 wie folgt definiert: "2.2.1.4 Das «Billett für eine einfache Fahrt» gilt für eine Fahrt von der Abgangsstation über einen üblichen Weg zur Zielstation, wobei die Fahrt geografisch Richtung Zielstation führen muss. 2.2.1.5 Das «Billett für eine Hin- und Rückfahrt» gilt für eine Fahrt von der Abgangsstation über einen üblichen Weg zur Zielstation und für eine Fahrt über den gleichen Weg zurück. 2.2.1.6 Bei den folgenden zwei Fällen müssen zwingend – je nach Fall – zwei einfache Billette, ein Billett für Hin- und Rückfahrt (Retourbillett), oder ein Billett für Rundfahrten (Rundfahrtbillett) gelöst werden: - wenn die Abgangs- oder eine Unterwegsstation vor Beendigung der Reise ein zweites Mal «berührt» wird - wenn bei einer Fahrt zu einer Zielstation, welche auch über einen direkteren Weg erreichbar wäre, ein Reiseweg mit einem Wechsel der Fahrtrichtung zurück Richtung Abgangsstation (auch über einen anderen Weg) verlangt wird. 2.2.1.7 Als «berührt» gilt eine Abgangs-, Ziel- oder Unterwegsstation dann, wenn der Reiseweg über diese Station führt; selbst wenn dort nicht fahrplanmässig angehalten wird oder diese Station sich auf einem anderen Weg einer Wahl- oder Gemeinschaftsstrecke befindet. 2.2.1.8 Das maximal zweimalige Berühren einer Abgangs-, Ziel- oder Unterwegsstation auf einer Fahrt ist zulässig, wenn durch die Fahrt über den nächsten zurückliegenden Schnellzugshalteort der Zielpunkt schneller erreicht werden kann oder wenn sich die geografische Richtung der Fahrt dadurch nicht ändert." Im aktuell gültigen Tarif sind die Ziffern nicht mehr enthalten. Man hat es wohl jetzt durch Umprogrammieren der Automaten pragmatisch gelöst, so dass "verbotene" Billette gar nicht mehr gekauft werden können. Die Gültigkeit eines Verbots solcher Billette, die aber vom Kunden gekauft werden können, wurde von Juristen bezweifelt. Siehe https://www.schillerlegal.ch/files/schillerlegal/Jusletter_der-vertrag-des-pass_e3d78c03d6_de.pdf Seite 40.
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