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maximale Belegung im Gotthard Basistunnel

MadisonPierce
Pendler/in

Hallo zusammen

Immer wieder liest man davon, dass Leute aussteigen mussten, weil Züge nicht mit einer Belegung von über 140% durch den GBT fahren dürften.

Nun frage ich mich, weshalb das so ist. Habe dazu nirgends eine Information gefunden.

Zwei Faktoren fallen mir ein:

1.) Geschwindigkeit: Kann kaum der Grund sein, auf anderen Neubaustrecken wird auch so schnell gefahren und die Überbelegung ist nie ein Problem.

2.) Fluchtwege im Falle einer Evakuation: Eher wahrscheinlich. Wenn ein brennender Zug im Tunnel anhalten muss, sollte dieser möglichst schnell geräumt werden können. Aber weshalb dürfen über-belegte Züge durch den alten Scheiteltunnel fahren? Dort gibt es ja nur ein paar Rettungsnischen und keine Rettungsstollen mit Überdruck wie im GBT. So als Laie kommt mir das gefährlicher vor. Ist das Rettungskonzept beim Scheiteltunnel anders? Lässt man Züge aufgrund der geringeren Länge des Tunnels in jedem Fall bis zur anderen Seite fahren, so dass man nicht im Tunnel evakuieren muss?

3 ANTWORTEN
Anonymous
Nicht anwendbar

@MadisonPierce  : Es gibt auch ein Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994647/index.html#a4

Das Abkommen ist natürlich allgemein gehalten, aber es regelt nicht nur den Güterverkehr - der Bezug ist im Vertrag auch im Personenverkehr ersichtlich und beschränkt sich auf die NEAT, d.h. der alte Gotthardtunnel wäre damit ausgeklammert. 

Es versteht sich, dass solche Details wie die Belegung von Personenzügen nicht im eigentlichen Vertrag stehen.  Die von dir gemeinte Neubaustrecke Bern - Zürich ist doch aus Sicht der EU "Regionalverkehr"(Art.2 (2) - der alpenquerende Fernverkehr jedoch nicht. 

Interessanter ist dann der Vorrang des Güterverkehrs - hier sehr schön dargestellt Der inländische Personenverkehr lässt sich also nicht einfach so problemlos beim GBT ausweiten. 
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68243.html

Aber richtig, nur an der Geschwindigkeit  im GBT kann es nicht liegen und sicherer im Falle einer Evakuation ist er allemal... 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @MadisonPierce 

Ich habe nur diese (undatierte) News gefunden. Es hat also einen Zusammenhang mit der Evakuation... 

"Der Gotthard-Basistunnel gehört mit seinem ausgeklügelten Notfallkonzept zu den sichersten Tunnels der Welt. Dennoch wäre die Evakuierung eines Zuges im Notfall anspruchsvoll und aufwendig. Deshalb hat das Zugpersonal die Anweisung zu verhindern, dass stark überbelegte Züge durch den Basistunnel fahren. Wann ist das der Fall? Wenn sämtliche Sitzplätze besetzt sind und die Reisenden nicht nur auf den Plattformen stehen, sondern auch die Gänge voll belegt sind. Der Grund: Die Gänge sind auch Fluchtwege und müssen für den Notfall frei sein."

https://news.sbb.ch/medien/artikel/73993/gotthard-verkehr-sbb-macht-bei-sicherheit-keine-kompromisse...

Gruss, Reto

PS. Die Zahl 140% stammt vermutlich aus einem Artikel des BLICK vom 30.07.2019. Dort wurden sie als "Faustregel" bezeichnet. 

 

 

@Ex-BähnlerDanke für Deine Antwort! Das habe ich auch gefunden und es leuchtet ein, aber ich verstehe nicht weshalb das nur beim GBT so ist. Beim Scheiteltunnel könnte ich mir vorstellen, dass man davon ausgeht, dass ein Zug in jedem Fall die andere Seite erreicht und nicht im Tunnel evakuiert werden muss im Brandfall. Aber der Lötschberg-Basistunnel ist auch sehr lang und dort habe ich nichts gelesen bezüglich solcher Vorschriften. Kann aber gut sein, dass man darüber noch nichts gelesen hat, weil es halt noch keine (medienwirksame) Überbelegung gegeben hat.