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Guten Tag
Ist es gestattet, während der Standzeit eines Zuges, sich in den Zug zu setzen um sich aufzuwärmen? Ich finde diesbezüglich nichts im Tarif.
Hallo @sonicblue
Grundsätzlich nein, wenn du nicht im Besitz eines für den Zug gültigen Fahrausweises bist. Dies steht im Bundesgesetz über die Personenbeförderung, dem der Tarif 600 untersteht.
Im Gesetz heisst es in Art. 57:
3 Auf Antrag wird mit Busse bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung ein Fahrzeug benützt.
Dies lässt sich nur schwer kontrollieren und solange du nichts beschädigst oder verschmutzt, wird auch niemand einen Einwand haben, wenn du dich im Zug aufwärmst.
PS: auch der Aufenthalt im Warteraum ist nur mit einem gültigen Billett erlaubt. Steht so in der Bahnhofordnung.
Gruss,
Roland
Kurz vorweg : @RolandP hat mit der Antwort zuvor natürlich schon recht und ich äussere mich jetzt als ältere Person, wie ich die SBB vor 50-70 Jahren her schon kenne : Ich stütze mich jetzt auf ein Gewohnheitsrecht ab. Es ist die Zeit, wo der Abschied am Bahnhof für längere Zeit war und der Kontakt nicht 5 Min später am Handy hergestellt werden konnte. Die Begleitung zum Bahnhof war Normalfall. Für die durchfahrenden Züge - und das war sicher in 95% der Fälle so, gab es Wartsäle in 1. und 2. Kl. und da nahmen natürlich auch Begleiter Platz - auch wenn man auf eine Ankunft wartete.
-- Das Warten im Zug kannte ich nur in wenigen Fällen bei Startbahnhöfen z.B. Kopfbahnhof Zürich HB : Zug steht bereits dort, der Reisende nimmt Platz und der Begleiter setzt sich bei kaltem Wetter zu ihm bis kurz vor Abfahrt des Zuges - behindert wurde niemand. In der warmen Jahreszeit war die Begleitung draussen, der Reisende zog das Fenster runter und letzte Worte und anschliessend winken bei der Abfahrt war bei offenem Fenster fast der Normalfall...
-- Die Standzeit wurde natürlich nie interpretiert um das WC zu nutzen (überhaupt war damals dies nur beim Fahren im freien Gelände gestattet) und für ein Nickerchen schon gar nicht !
Die Standzeit des Zuges wurde schon früher bei kaltem Wetter für die Verabschiedung eines Reisenden genutzt und ich denke mir, gegen eine solche heute relativ seltene Nutzung hat die SBB auch keine Einwände, sofern dadurch nicht Reisende behindert (=Platzmangel) werden .
@Ostschweiz Darum schrieb ich auch, "grundsätzlich" 🙂
Es gab früher auch keine Vandalen in Wartsäälen - im Gegenteil, man erfreute sich ab einem warmen Ort. Heute sind diese wegen den Vandalen oftmals geschlossen.
Hallo @sonicblue
Grundsätzlich nein, wenn du nicht im Besitz eines für den Zug gültigen Fahrausweises bist. Dies steht im Bundesgesetz über die Personenbeförderung, dem der Tarif 600 untersteht.
Im Gesetz heisst es in Art. 57:
3 Auf Antrag wird mit Busse bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung ein Fahrzeug benützt.
Dies lässt sich nur schwer kontrollieren und solange du nichts beschädigst oder verschmutzt, wird auch niemand einen Einwand haben, wenn du dich im Zug aufwärmst.
PS: auch der Aufenthalt im Warteraum ist nur mit einem gültigen Billett erlaubt. Steht so in der Bahnhofordnung.
Gruss,
Roland
Hallo @RolandP
Tja, da sieht man wieder mal schön, dass Gesetze nur den momentanen aber nie den zukünftigen Zustand regeln können. Ich sage nur EasyRide: Check In - gültiges Billett - einsteigen und aufwärmen - Check Out. Problem mit dem gültigen Fahrausweis elegant gelöst 😉
Gruss, Reto