Sehr geehrte Herren,
der Tagespresse entnehme ich heute, dass die ZKB im Sinne hat, eine Seilbahn über das untere Seebecken des Zürichsees zu finanzieren.
Ist vom Erbauer der Bahn sichergestellt, dass die geplante Seilbahn den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes entspricht, d.h. dass Rollstuhlfahrer stufenfrei bis zur Kabinentür fahren können?
Ich bin mit einem Rollstuhl mit vorgespanntem Swiss-Trac (Rollstuhlzuggerät batteriebetrieben) unterwegs und lege Wert darauf, mich autonom bewegen zu können, auch auf Seilbahnen.
Das wiederum impliziert, dass die Seilbahnkabine gross genug sein muss, um mit einem Rollstuhl plus Swiss-Trac hindernisfrei hineinrollen zu können.
Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt ja vor, dass der ÖV barrierefrei zugänglich sein muss.
Freundliche Grüsse
Löschen