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Wer haftet bei Hundebissen ?

Viaggiatore
Pendler/in

Bei dieser Fragestellung https://sbbcffffs-community.sbb.ch/t5/Unterwegs-mit-der-SBB/Reisen-mit-Hund/m-p/60052#M6030 fragte @Vinc73  "Wie soll ein grosser Hund unter dem Sitz Platz haben?" 

Meine Antwort war spontan, nämlich dort wo ich ihn am liebsten sehen würde - wo er mich nicht beissen kann. 

Wenn ich aber bei https://www.sbb.ch/de/fahrplan/reisehinweise/hunde.html lese : " Für Hunde jeder Grösse, die in Personen- oder Gepäckwagen mitgenommen werden..... Die Hunde müssen unter Ihrem Sitz Platz nehmen, damit der Durchgang für die anderen Reisenden nicht versperrt wird. " 

Da frage ich mich, ob da nicht ein "Text vor 50 Jahren" noch seine Gültigkeit hat, die der heutigen Realität überhaupt nicht mehr entspricht ? Erstens gibt es diese Gepäckswagen nicht mehr, wo früher auch Rollstuhlfahrer und Reisende mit grossen Hunden sich aufhalten konnten/mussten - oder jener kleine Zweiersitz dem WC gegenüber nahe Ausgang. Aber zugegeben: unter den Sitzen hatte es auch Platz, weil gerade noch bei der Holzklasse die Sitzfläche nur 3cm Dicke hatte und bei einer Sitzhöhe von 40cm fand auch ein grosser Hund gerade noch Platz und wichtig: es war noch ein direkter Blickkontakt zu seinem Herrn vorhanden.

Aber bei den heutigen Zügen kann ein Hund an dieser Stelle im Coupé gar nicht mehr unter seinen Sitz - dies sieht man ja schon daran, dass die schweren Rollkoffer in den Abstand zwischen 2 Coupés rein geschoben werden - wenn sie überhaupt noch rein gehen.... tja dann stehen sie meistens im Coupé direkt unter der Ablagefläche am Fenster, wo dann keiner mehr sitzt.

Als Nicht-Hundehalter ist auch mir klar, dass man einen Hund nicht in diese Nische zwischen zwei Coupés platzieren kann (habe ich auch noch nie gesehen) .... denn dann würde doch genau das geschehen, was man nicht will: Jemand der durch den Gang geht, steht auf seine Pfoten und er schnappt verständlicherweise zu. Er hat dann auch keinen direkten Blickkontakt zu seinem Herrn und nicht alle Hunde sind derart geschult, dass sie in so einer Situation über längere Strecken stille liegen. 

Zur eigentlichen Frage: Grundsätzlich hat ein Halter in der Schweiz eine Hundeversicherung. Wie ist es aber bei Touristen aus dem Ausland mit Hund : Man wird im Zug von einem Hund in so einer blöden Situation gebissen - die SBB verbannen den Hund an einen unmöglichen Ort, bekommt vom Hundehalter Fahrspesen für das Tier...
Ist die SBB in so einem Falle entschädigungspflichtig gegenüber einem verletzten Fahrgast ?

P.S. : Italien löst dieses Problem einfacher - den dort gilt eine generelle Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. 

 

1 ANTWORT
11407
Pendler/in

Nach meinem Kenntnisstand haftet bei Hundebissen immer der Hundehalter. Deshalb ist (nicht nur) für Hundehalter eine Privathaftpflichtversicherung dringend empfohlen. Man wird einen nicht trainierten Hund nicht an einem Ort platzieren können, an dem er keinen Blickkontakt zu seinem Besitzer hat. Zu viel Sorgen bezüglich Bissen würde ich mir aber nicht machen. Hunde beissen nicht aus Reflex, also nicht, wenn man ihnen auf die Pfote tritt. Schlecht sozialisierte Exemplare beissen zur Verteidigung des Reviers (Hofhund vs. Briefträger) oder aus Jagdinstinkt (Hund vs. Jogger).

Die Maulkorbpflicht in Italien ist leider nur vordergründig eine gute Massnahme. Da Hunde nicht schwitzen können, sind sie bei Hitze darauf angewiesen, die Zunge rausstrecken und hecheln zu können. Bei einem richtigen Maulkorb (im Sinne von "Korb", der Hund sollte damit trinken können) ist das möglich, aber weil der so schlecht in die Handtasche passt, greifen die meisten Hundebesitzer zu Klettverschlussmanschetten, die den Tieren die Schnauze zubinden. Das mag in einem klimatisierten Verkehrsmittel über kurze Zeit gehen, aber nicht über längere Strecken bei über 25 Grad.