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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Zum Kinderwagen umgebaute Veloanhänger werden von der SBB gratis transportiert. Wenn ich den Veloanhänger zum Hunde-/Gepäckwagen umfunktioniere, ist er dann auch kostenlos?
Hallo @oh
Klein sind Anhänger, wenn sie im Raum über oder unter dem eigenen Sitzplatz verstaut werden können. In den Nischen der Plattformen darf Handgepäck untergebracht werden, sofern genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist (Fluchtwege müssen jederzeit frei bleiben). Auf den Plattformen deponiertes Handgepäck darf nicht in den Durchgang ragen.
Oder anders ausgedrückt: Erlaubt ist, was die Mitreisenden im Normal- und Notfall nicht behindert und was das Zugpersonal duldet.
Gruss, Reto
PS. Im Zweifelsfall würde ich für einen unverpackten Veloanhänger ein entsprechendes Ticket lösen. So verhindert man unliebsame Diskussionen und reist viel entspannter.
Habe jetzt noch etwas recherchiert und im T600 unter 6.1.3 folgendes gefunden:
(...) Als Handgepäck zugelassen sind ebenfalls (unabhängig von der maximalen Abmessung):
Ich gehe also davon aus, dass ich meinen Veloanhänger kostenlos transportieren darf.
Weiter habe ich gefunden:
Was ist unter einem kleinen Anhänger zu verstehen? Und wenn ich den Anhänger nicht verpacke, muss ich dafür ein Velobillett lösen?
Guten Tag @oh
Vielen Dank für deine Anfrage.
Die Antwort von Ex-Bähnler ist richtig. Wenn du aber eine genaue Antwort betreffend deinem Anhänger willst, empfehle ich dir, ihn an einen SBB-Bahnhof zu bringen, oder du kannst uns auch ein Bild mit den genauen Abmessungen an die E-Mail-Adresse ticketshop@sbb.ch schicken.
Ich wünsche dir einen schönen Nachmittag.
Freundliche Grüsse,
JulieL
Gemäss T600, Ziffer 6.1.3 wird der Anhänger kostenlos befördert, solange es ein Veloanhänger ist und Du ohne Velo unterwegs bist. Einschränkungen bezüglich Grösse stehen da nicht bzw. es steht explizit "unabhängig von der maximalen Abmessung".
Wieso werden Veloanhänger im T600 anders behandelt als andere Anhänger? Wohl, weil für diese im Gesetz schon Höchstmasse definiert sind. Art. 68 Verkehrsregelverordnung:
Anhänger an Fahrrädern dürfen mit der Ladung höchstens 1,00 m breit sein. Nach hinten ist ein Überhang der Ladung von höchstens 50 cm gestattet. Das Betriebsgewicht darf höchstens 80 kg betragen.
Du darfst also nicht an einen beliebig grossen Anhänger einfach eine Velokupplung montieren und diesen dann als "Veloanhänger" deklarieren. 😃
Die Rückmeldung vom SBB Contact Center:
Gerne bestätige ich Ihnen, dass Sie Ihren Veloanhänger ohne gültiges Billett transportieren dürfen, sofern Sie die Zugreise ohne Ihr Velo antreten.
Hallo @oh
Klein sind Anhänger, wenn sie im Raum über oder unter dem eigenen Sitzplatz verstaut werden können. In den Nischen der Plattformen darf Handgepäck untergebracht werden, sofern genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist (Fluchtwege müssen jederzeit frei bleiben). Auf den Plattformen deponiertes Handgepäck darf nicht in den Durchgang ragen.
Oder anders ausgedrückt: Erlaubt ist, was die Mitreisenden im Normal- und Notfall nicht behindert und was das Zugpersonal duldet.
Gruss, Reto
PS. Im Zweifelsfall würde ich für einen unverpackten Veloanhänger ein entsprechendes Ticket lösen. So verhindert man unliebsame Diskussionen und reist viel entspannter.
@Ex-BähnlerPS. Im Zweifelsfall würde ich für einen unverpackten Veloanhänger ein entsprechendes Ticket lösen. So verhindert man unliebsame Diskussionen und reist viel entspannter.
Ausser ich bin ohne Velo unterwegs, dann fährt er kostenlos mit. So würde ich jedenfalls meinen erst erwähnten Punkt interpretieren?