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Stimmt es, dass in der Schweiz keine Züge mit genau 256 Achsen verkehren dürfen?

GELÖST
dksg
Neuer Autor

Habe das in einem Buch (Humble Pi von Matt Parker-2019) gelesen, bin jedoch im FDV nicht fündig geworden..

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo Dominic @dksg 

Die "256 Achsen-Regel" habe ich auf der Webseite des Verbandes Historischer Eisenbahnen (HECH) in einem topaktuellen Dokument (gültig ab 1.7.2019) gefunden. 

Diese Regel scheint also immer noch aktuell zu sein. Das Dokument (Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften) ist vertraulich und darf nicht kopiert werden. Die Regel ist unter 4.8.4 aufgeführt. 

Gruss, Reto

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

6 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @dksg 

Das kann ich mir nicht vorstellen. Was ich dazu gefunden habe: 

In einer Diplomarbeit der Technischen Universität Dresden (Möglichkeiten und Grenzen der Erhöhung der Produktivität im Eisenbahn-Güterverkehr)

Das könnte mit folgenden Punkten einen Zusammenhang haben: 

  • Nutzlänge für Überholgleise auf Hauptstrecken
  • Frühe Achszähler hatten 8 Bit Breite, daher war bei 250 Achsen Schluss (damit noch eine Ersatzlok zum Abschleppen einfahren kann! Und 256 ist der Zählerüberlauf = NULL = GLEISFREIMELDUNG).

Gruss,  Reto

Nachtrag: Falls in der Schweiz noch Achszähler von Siemens im Einsatz sind, dann könnte diese Aussage sogar stimmen. Siehe Fotos. Das Buch stammt aus dem Jahr 2000 (Bahn Fachverlag).

 

IMG_7524.PNGIMG_7523.PNG

 

 

Hallo Reto

Besten Dank für deine schnelle und übersichtliche Antwort! Im Eingangs erwähnten Buch wird die Erklärung mit dem Achszähler aufgeführt. Da es mich fasziniert hat wollte ich es selbst recherchieren und bin im FDV (was ich als Buchquelle vermute) nicht fündig geworden. Deshalb ist in mir de Verdacht gewachsen, dass sich der werte Autor auf eine veraltete Quelle beruft. Anbei ein Screenshot aus dem Buch.

DominicIMG_20190321_172941.jpg

 

Die Regel 4.7.4 ist in einem Dokument von 2016 noch exakt so zu finden, wie sie im Buch abgedruckt ist. Habe das Dokument frei zugänglich auf der Website einer Privatbahn gefunden, aber Ex-Bähnler hat gemeint, es dürfe nicht verlinkt werden, von daher lasse ich es.

Wobei ich mich frage, ob man in der Schweiz überhaupt auf solch langen Züge kommen kann: 256 - 12 (2x Re 6/6) gibt 244. Es bräuchte noch 61 Wagen mit vier Achsen, um auf 255 zu kommen. Einen so langen Zug habe ich noch nie gesehen.

Hallo zusammen

Im bahnforum.ch gab es dazu eine längere Diskussion. Unter anderem hiess es dort dass diese Regel veraltet sei. Trotzdem möchte ich sie der Vollständigkeit halber hier noch zitieren 

4.7.4 Zugbildung
Um das ungewollte Freimelden von Streckenabschnitten durch das Rückstellen der Achszähler auf Null und dadurch Zugsgefährdungen zu vermeiden, darf die effektive Gesamtachszahl eines Zuges nicht 256 Achsen betragen.

und die Erkärung dafür liefern 

Die Achszähler arbeiten mit 8 Bit, können somit nur von 0 bis 255 zählen. Das heisst, dass der Achszähler bei 256 Achsen 0 bzw. freies Gleis meldet. Bei 255 Achsen wird 255 gemeldet und bei 257 wird 1 gemeldet. Nach dieser Logik wären auch alle Vielfache von 256 verboten.

(Beide Zitate stammen vom bahnforum.ch)

Gruss, Reto

 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo Dominic @dksg 

Die "256 Achsen-Regel" habe ich auf der Webseite des Verbandes Historischer Eisenbahnen (HECH) in einem topaktuellen Dokument (gültig ab 1.7.2019) gefunden. 

Diese Regel scheint also immer noch aktuell zu sein. Das Dokument (Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften) ist vertraulich und darf nicht kopiert werden. Die Regel ist unter 4.8.4 aufgeführt. 

Gruss, Reto

 

Das zitierte Regelwerk I-30111 ist mit der Version 19-0 gültig ab 15.12.2019 überarbeitet worden. Unter anderem ist der Abschnitt 4.8.4 gelöscht worden. In der gültigen FDV habe ich keine Beschränkung gefunden.

 

Gruss

 

Steve