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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Am 16.05.2023 kaufte ich für mich eine Spartageskarte 1. Klasse für den 3. Juli 2023. Nachher kaufte ich noch die selbe für meine Kollegin, da sie das online nicht kann. Beide wurden von mir bezahlt. Bei der 3. Kontrolle im Zug reklamierte der Kontrolleur, dass beide Billete auf meinen Namen lauteten. Ich musste eine Tageskarte 2. Klasse für Fr. 75.00 dazu kaufen! Meinen Fehler sehe ich ein, ich habe es übersehen, dass ich den Namen meiner Kollegin hätte angeben sollen. Ich könne die Tageskarte zurück verlangen. Zudem war der Ton sehr beleidigend, als ob ich eine Verbrecherin wäre und drohte mir mehrmals! Ich werde meine Konsequenzen daraus ziehen und in Zukunft mit dem PW unterwegs sein.
Wo kann ich nun eine der zwei Tageskarten zurück erstatten lassen?
Hallo @RolandP
Nach dem Buchstaben der Tarifs hast du Recht. Aber ist es in diesem Fall nicht offensichtlich, dass es ein Missgeschick war? Aus welchem andern Grund sollte ich für mich für den gleichen Tag zwei Tageskarten kaufen? Der einzige Vorteil, den @Kaebri sich damit hätte verschaffen können: Er hätte auf der Teilstrecke A mit Person 1 und auf der Teilstrecke B mit Person 2 fahren können.
Selbst dann wären gleichzeitig nur zwei Personen mit zwei bezahlten Tickets unterwegs gewesen. Den ÖV-Unternehmen entstand absolut kein Nachteil
Ich hoffe somit, dass der Kundendienst kulant ist und 65.- Franken zurückbezahlt.
Hinweis für das nächste Mal: Die zweite Person muss unter Reisende mit Vorname, Name und Geburtsdatum erfasst und hinzugefügt werden. Dann werden zwei persönliche Billette produziert und dir per E-Mail zugeschchickt.
Gruss, Reto
PS. Es gibt auf der SBB-Webseite keine einzige Anleitung, wie man so etwas machen muss. Und selbsterklärend ist es ja nicht. Gerade Personen, die selten mit der Bahn fahren können das schlicht nicht wissen.
Hallo @Kaebri
Der 3. Kontrolleur hat das Ticket berechtigterweise beanstandet.
Als Kundenbegleiter kann ich dir sagen, ich kenne solche Situationen, in der ich etwas beanstande, was der Kollege oder die Kollegin nicht bemerkt hat. Und, ich sage dabei gar nicht, dass mir nicht noch nie etwas durch die Lappen ging. Das ist ärgerlich, egal ob man der ist, dem der Fehler passierte oder der, der dem Kunden offenbaren muss, dass das Ticket nicht korrekt ist.
Ich möchte dich ermuntern, den Fall der SBB über den von @11407 angegebenen Link zu schildern. Insbesondere erwähnenswert finde ich, in welchen zwei Zügen ihr zuvor kontrolliert worden seid, und dort beide Tickets so je akzeptiert wurden. Dies ist ein lehrreiches Feedback, das uns hilft, besser zu werden.
Viele Grüsse
Roland
Hallo @RolandP
Nach dem Buchstaben der Tarifs hast du Recht. Aber ist es in diesem Fall nicht offensichtlich, dass es ein Missgeschick war? Aus welchem andern Grund sollte ich für mich für den gleichen Tag zwei Tageskarten kaufen? Der einzige Vorteil, den @Kaebri sich damit hätte verschaffen können: Er hätte auf der Teilstrecke A mit Person 1 und auf der Teilstrecke B mit Person 2 fahren können.
Selbst dann wären gleichzeitig nur zwei Personen mit zwei bezahlten Tickets unterwegs gewesen. Den ÖV-Unternehmen entstand absolut kein Nachteil
Ich hoffe somit, dass der Kundendienst kulant ist und 65.- Franken zurückbezahlt.
Hinweis für das nächste Mal: Die zweite Person muss unter Reisende mit Vorname, Name und Geburtsdatum erfasst und hinzugefügt werden. Dann werden zwei persönliche Billette produziert und dir per E-Mail zugeschchickt.
Gruss, Reto
PS. Es gibt auf der SBB-Webseite keine einzige Anleitung, wie man so etwas machen muss. Und selbsterklärend ist es ja nicht. Gerade Personen, die selten mit der Bahn fahren können das schlicht nicht wissen.
@Ex-Bähnler : Die Tücken des E-Tickets ist nur jenem Personenkreis bewusst, die sich intensiv damit befassen oder natürlich beruflich damit zu tun haben - dies trifft aber noch lange nicht auf alle Bahnfahrer zu und vor allem : Es ist nicht einmal ein Problem des Alters... oder je älter - desto weniger verstehen sie dies.... Deshalb Danke für den Beitrag !
Ich lese oft in diesem Forum - mein Sohn hingegen nicht und zusammen diskutierten wir über die Kinder-Tageskarte, die ich im Sommer für meine beiden Enkel (7 und 9) eigentlich in der App lösen wollte, aber wegen fehlenden ID's der Kinder nun in Papierform kaufe. Mein Sohn lachte mich nur aus : Der Kontrolleur kann ja die Kinder fragen wie sie heissen und was für ein Geburtsdatum sie haben nach dem Motto : Kinder und Narren sagen die Wahrheit. Sie wissen ja sogar Name und Geburtsdatum vom Opa....
Genau wie bei einem geknipsten Papierbillett lässt sich doch auch bei einer Spartageskarte feststellen wie viele Male man durch eine Kontrolle gekommen ist, d.h. es gibt keinen Missbrauch wegen einer missbräuchlichen Rückerstattung unter dem Vorwand 2 gleiche Namen, denn immer wenn ich das letzte Teilstück spätabends im Bus absolviere, kontrolliert man von "Amtes wegen" und der Buschauffeur lacht und versucht auf Grund der Anzahl Kontrollen Distanz und Weg zu erraten... augenzwinkernd: gell, bei RhB, Matterhorn-Gotthard, SOB kontrollieren sie eher als bei BLS und SBB...
Der Kundenbegleiter hat in dem Fall die ihm mögliche maximale Kulanz gezeigt: er hat eine Tageskarte zum Halbtax verkauft und auf die Möglichkeit der Erstattung der Spartageskarte hingewiesen.
Hätte er streng nach Vorschrift (Tarif) gehandelt, wie eigentlich von ihm verlangt, wäre dieser Fall einer Reise ohne gültigen Fahrausweis gleichgekommen und dies wäre weitaus teurer geworden. Die Kosten sind im Tarif 600 geregelt.
Mehr als das, was er anbot, konnte und durfte er nicht. Weitergehende Entscheide liegen einzig und alleine beim Kundendienst oder Servicecenter Einnahmen. Ersterer wurde nun kontaktiert. Mehr können wir hier in der SBB Community nicht tun.
@11407 Aus Datenschutzgründen haben Kundenbegleitende keine Einsicht in historische Kundendaten, etwa wer wie oft aufgeschrieben wurde. Und das ist auch absolut richtig so.
Liebe Grüsse,
Roland
Es sind beide Ansichten legitim. Aus Kundensicht sagt man, es ist klar ein Missgeschick ohne böse Absicht, kann passieren, besonders Leuten ohne grosse Erfahrungen mit E-Tickets. Aus Sicht der SBB kann man dagegen halten, dass betrogen werden kann, wenn man solche Sachen durchgehen lässt. Ein Schlaumeier könnte zwei Tageskarten auf seinen Namen kaufen, mit einem Kollegen herumreisen und sich am Abend eine der Tageskarten erstatten lassen.
Ich würde es deshalb begrüssen, wenn es für solche Fälle die Möglichkeit einer "dokumentierten Kulanz" bzw. "Verwarnung" gäbe. Der Zugbegleiter würde prüfen, ob die Person in letzter Zeit schon einmal einen Fehler gemacht hat und falls nicht, würde es durchgehen, aber im System dokumentiert werden. So macht man es ja auch in einer kleineren Firma: Wenn ein Kunde eine Rechnung vergisst zu bezahlen, ist das kein Problem, kann jedem passieren. Wenn aber ein Kunde mehrmals "vergesslich" ist, reagiert man schärfer.
Genau so sehe ich es auch. Eine Verwarnung hätte ich sofort akzeptiert, es war ja nie beabsichtigt, die SBB zu schädigen. Eine Anleitung gibt es auch nicht, aber ich werde es nicht mehr brauchen. Mein Auto ist bezahlt und macht nun einfach wieder mehr Kilometer.
Danke dir.
Hallo Reto
Du trifst mit deiner Antwort den Nagel auf den Kopf! Dankeschön. Ich löste so zum 1. Mal eine Sparkarte online und hatte es wirklich übersehen, den 2. Namen anzugeben. Es war mein Versehen, aber der SBB entstand kein Schaden, ausser, dass ich mein Halbtagesabo nicht mehr erneuere und mit meiner Freundin in Zukunft mit dem PW reisen werde. Jetzt bezahle ich Fr. 26.00 zusätzlich, das mit der AHV ....
Das Erstattungsformular findest Du unter https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/erstattung-entschaedigung/rueckerstattung/erstattungsformula.... Dort kannst Du den Grund wählen und die Nummer der beiden Billette eintragen. Du erhältst dann eines davon erstattet, abzüglich eines Selbstbehalts von CHF 10.
Falls Du Dich nicht korrekt behandelt fühlst, kannst Du unter https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/kundendienst/kritik-lob/reklamation.html eine Reklamation zum Verhalten des Zugbegleiters erfassen.
Danke. Ich habe entsprechende Kritik hinterlassen.