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Seit wann darf man Faltvelos unverpackt transportieren?

ticino
Reisende/r (Bronze)

Seit wann darf man Faltvelos unverpackt transportieren?

Habe es auf der Hauptseite von https://www.amslervelo.ch/home/ gelesen: "Ab sofort dürfen Sie Faltvelos auch ohne Tasche kostenlos in der Schweizer SBB-CFF transportieren. Einzige Voraussetzung ist: Sie müssen gefaltet sein"

Gilt dies auch für faltbare ebikes?

https://www.sbb.ch/de/fahrplan/reisehinweise/velos/so-reist-ihr-velo-mit-ihnen.html 

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1 ANTWORT
MadisonPierce
Pendler/in

Die temporären Tarifmassnahmen mit dieser Änderung würdem am 21. März publiziert.

Für die Details gilt nach wie vor Tarif 600, Punkt 6.1.3: maximale Abmessung 1.20x0.80x1.00m, durch den Benutzer gut ein- und ausladbar (nicht zu schwer). Sollte für ein normales E-Bike gelten (das gilt gesetzlich ja auch als Fahrrad), aber eher nicht für die schnellen E-Bikes mit grossem Akku. Die brauchen ja auch eine Nummer und gelten im Strassenverkehr nicht als Fahrrad.