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Schwarzfahren mit Ticket - 0 Rappen Schaden, 201 CHF Busse

GELÖST
ChristianP.Achter
Reisende/r

Am 16.3. bin ich von Spiez nach Bern gefahren, inkl. Velo. Vorab hatte ich in der App SBB Mobile geguckt, wann mein Zug fährt, und gesehen, dass es knapp werden könnte, ihn zu erreichen. Also habe ich in der App auch nochmal geprüft, wann der nächste Zug danach fahren würde.

Weil ich es doch noch auf den ersten Zug geschafft habe, öffnete ich die App erneut, kaufte Tickets für mein Velo und mich. Und stieg dann ein.

Im Zug fiel mir dann auf: In der App war ja noch die spätere Verbindung geöffnet gewesen, und nun hatte ich aus Versehen Tickets gekauft für den Zug, der erst in einer halben Stunde fuhr. Für exakt den gleichen Preis, aber halt für eine spätere Verbindung.

Die Zugbegleiterin kam, meinte, dann sei ich ja gar nicht schwarzgefahren, weil ich sogar den richtigen Preis gezahlt hätte. Sie müsse das aber trotzdem aufnehmen.

Musste sie wirklich? Sind gesunder Menschenverstand und Kulanz keine Schlüsselqualifikationen mehr bei der SBB?

Ich fragte sie, welche Konsequenzen das haben und vor allem, was das kosten würde. Konnte sie mir nicht sagen, wusste sie nicht. Und reichte mir einen Beleg. Auf dem stand ganz klar: "CHF 201.00 (Fahrpreis/Differenz + Zuschlag)". Lesen der eigenhändig erstellten Belege ist also offenbar auch keine Schlüsselqualifikation.

Wie sich die 201 CHF zusammensetzen, ist vollkommen untransparent, auch in der Rechnung, die ich ein paar Tage später nach Hause erhielt.

Und mal ehrlich jetzt: 201 Franken Busse, weil man zwei Tickets dabei hatte, die erst 30 Minuten später gültig wurden? Schwarzfahren setzt immer einen Vorsatz voraus. Hier handelte es sich lediglich um einen Bedienfehler in der App. Und euer Schaden ist genau 0,00 CHF.

Der Kundenservice der SBB fühlt sich nicht zuständig. Schriftliche Eingaben an das Servicecenter Einnahmen wurden gar nicht zur Kenntnis genommen. Und keiner, wirklich keiner hat die Zeit, eine Stunde in der Telefonwarteschleife zu hängen.

Also zahlt man am Ende einfach, um eine Betreibung zu verhindern. Das sind schon merkwürdige Sitten.

Wisst Ihr was, SBB, ich überweise euch sogar noch ein bisschen mehr. Vielleicht könnt Ihr Euch von dem Trinkgeld mal ne Tüte Kundenkompetenz kaufen.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
ChristianP.Achter
Reisende/r

Vielen Dank für alle Rückmeldungen. Die Angelegenheit hat sich gelöst, da sich der Kundenservice der SBB eingeschaltet hat und gesunden Menschenverstand walten liess.

Die gesamte Forderung wurde fallengelassen. Grossen Dank und Respekt dafür.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

3 ANTWORTEN
ChristianP.Achter
Reisende/r

Vielen Dank für alle Rückmeldungen. Die Angelegenheit hat sich gelöst, da sich der Kundenservice der SBB eingeschaltet hat und gesunden Menschenverstand walten liess.

Die gesamte Forderung wurde fallengelassen. Grossen Dank und Respekt dafür.

MadisonPierce
Pendler/in

Es ist sehr mühsam, dass man in der "neuen" (gibt es ja auch schon ein paar Jahre) App keine Billette mehr "gültig ab sofort" lösen kann. Ich muss deswegen regelmässig ein paar Minuten schwarz fahren, weil das reguläre Postauto abends den Anschluss auf den Zug nicht schafft und deshalb einige Minuten vorher ein Schnellbus fährt, für welchen man aber keine Verbindung findet. Wurde auch schon kontrolliert, aber von Mitarbeitern mit Menschenverstand. Wurde nicht mal darauf hingewiesen, als das Kontrollgerät rot aufgeleuchtet hat. Bei Dir ist die Sache aber etwas anders, denn Du hättest ein Billett für die richtige Verbindung lösen können.

Ich würde es auch bei der Ombudsstelle versuchen. Danach gäbe es noch das BAV, bei welchem man eine aufsichtsrechtliche Beschwerde einreichen kann. Da gab es in der Vergangenheit Urteile bezüglich Nachtzuschlag und Billett nach fahrplanmässiger Abfahrt gelöst, welche beide "kundenfreundlich" erfolgt sind.

Im rechtlichen Sinn ist der Zuschlag eine Konventionalstrafe. Da gibt es Urteile, die sagen, dass die Strafe dem Verschulden angemessen sein muss. In Deinem Fall könnte ich mir so etwas vorstellen, aber bin kein Jurist. (So als Laie finde ich den doppelten Zuschlag stossend, das Velo hat ja nicht gegen die Vertragsbedingungen verstossen...)

Noch zum "rote Ampel überfahren"-Vergleich: bei Verkehrsdelikten geht man grundsätzlich von Fahrlässigkeit aus. Vorsatz wäre teurer. 😀 Wer mit 80 in der 50er Zone geblitzt wird und sagt, er habe es eilig gehabt, bezahlt mehr als einer, der sagt, er habe das Schild nicht gesehen. Genauso wer an einer roten Ampel knapp bei Gelb durchkommt im Vergleich zu einem, der bei Rot anhält, links und rechts schaut und dann los fährt.

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @ChristianP.Achter 

Ich verstehe deine Verärgerung sehr gut. Insbesondere die Verdoppelung des Betrages wegen dem Velo ist sehr ärgerlich.

Du kannst dich unter Umständen an die Ombudsstelle des VOEV wenden.
https://www.voev.ch/de/Service/Ombudsstelle-oV
Zwingende Voraussetzung ist aber, dass "sich die Reisenden zwingend zuerst mit dem betroffenen Transportunternehmen in Verbindung setzen. Nur wenn der Fall auf diesem Wege nicht zur Zufriedenheit der Reisenden gelöst werden kann, steht der Gang an die Ombudsstelle offen. Die Ombudsstelle hat somit subsidiäre Funktion gegenüber dem Kundendienst der Transportunternehmen."

Die ModeratorInnen hier in der Community haben keine Kompetenzen, dir in irgend einer Form entgegen zu kommen. Dieses Forum ist die falsche Anlaufstelle für dein Anliegen. Du musst dich an den vorgegebenen Weg halten und dich bei der auf dem Beleg aufgedruckten Nummer melden, auch wenn man sehr viel Geduld dafür aufbringen muss.

In deinem Beitrag stehen ein paar Sachen, die ich ergänzen möchte.

Es ist die Aufgabe des Kontrollpersonals, festzustellen, ob das Billett gültig ist oder nicht. Bei der Strecke Spiez - Bern handelt es sich um ein Verbundbillett mit einer zeitlichen Gültigkeit von 150 Minuten. Die Fahrt muss innerhalb dieser Zeitspanne stattfinden. Dein Billett war somit ungültig. Es ist nicht die Aufgabe des Kontrollpersonals mit den Kunden darüber zu diskutieren.

Der Preis setzt sich vermutlich folgendermassen zusammen, siehe
https://www.sbb.ch/de/bahnhof-services/nach-der-reise/kundendienst/reisen-ohne-gueltigen-fahrausweis...
2 x den Zuschlag von 90.- plus 2 x 10.40 für die beiden Billette = 200.80.

Es ist keine Busse. Das Zugpersonal darf keine polizeilichen Aufgaben übernehmen und somit auch keine Bussen verfügen. Es ist ein Zuschlag (die sich allerdings wie eine Busse anfühlt - selber schon erlebt)

Nein, Schwarzfahren setzt keinen Vorsatz voraus. Denn wie sollte man dies übeprüfen und beweisen können? Und auch wer z. B. ohne Absicht bei Rot über eine Kreuzung fährt muss mit Konsequenzen rechnen.

Der Kundendiest ist für solche Fälle NICHT zuständig, sondern das ServiceCenter Einnahmen. Das steht auf dem Beleg, den du erhalten hast.

Wurden deine schriftlichen Eingaben an das ServiceCenter Einnahmen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht beantwortet? Hast du sie eingeschrieben geschickt?

Es macht durchaus Sinn, den Zuschlag pünktlich zu zahlen, denn sonst wird es schnell mal sehr viel teurer. Du kannst trotzdem nochmals versuchen einen (Teil-)Erlass zu bekommen. Das ServiceCenter Einnahmen hat als einzige Abteilung die Kompetenz des Entgegenkommens. Ich würde z.B. den Erlass der Gebühr für das Velo beantragen.

Falls man dir gar nicht entgegenkommen will kannst du dich an die Ombudsstelle wenden. Diese kann aber nur Empfehlungen aussprechen und keine verbindlichen Entscheide fällen.

Ich wünschd dir viel Geduld und Glück!
Gruss, Reto

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