Schritt 1

Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.


Vor

Schritt 2

Tipps & Tricks, die Dir den Alltag erleichtern.


Zurück Vor

Schritt 3

Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.


Zurück Tour beenden
Ankündigungen
Achtung aktuelle Phishing-Welle! Phishing-Angriffe im Internet zielen darauf ab, an Login-Daten oder persönliche Kundendaten zu gelangen. Bitte im Fall einer verdächtigen E-Mail immer die Absenderadresse sowie den Link zur Webseite prüfen. Niemals Passwörter oder Kreditkarteninformationen aufgrund solcher E-Mails bekanntgeben. Dies gilt auch für SMS, WhatsApp und weitere Messengerdienste. Mehr Informationen unter www.sbb.ch/phishing.

Samstag.29.Juni 2019. Bahnüebergang Meilibach AU

ArnoldLitschi
Neuer Autor

Ich war ca. um 15:15 Uhr beim Bahnübergang Meilibach/Au die Schranke war zu bis ca. 15:45 Uhr. ca. über 30 min. zu dieser Zeit kamen 5 Züge. Viele Leute wollten ins Rest. Meilibach oder zu Baden. Bei der Schranke gibt es keinen Schatten. 15 Pers. mussten warten. Nach ca. 15 min. gingen die ersten Pers. über die Bahnschienen und die Schranke waren immer noch zu. Das sind keine Zustände von der SBB. Ich glaube das ist etwas für den Blick. Herzliche Grüsse, Litschi Arnold, Speerstrasse 19 8820 Wädenswil. Bitte suchen Sie ein Lösung. Ich glaube bei einen Unfall ist die SBB mitschuldig.

6 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo Arnold  @ArnoldLitschi 

Vielen Dank für deine Meldung. Falls ein Defekt der Anlage vorliegt (wenn die Bahnschranke sich nicht mehr öffnet), dann melde dies bitte per SMS direkt an die zuständige Stelle 079 333 33 00.

Andernfalls ist einfach Geduld angesagt. Durch die dichte Zugslage (und die langen Sicherheitsabstände) kann es bei einer Doppelspurstrecke durchaus sein, dass es zu sehr langen Wartezeiten kommt. 

Wer verbotenerweise z.B. bei einer geschlossenen Bahnschranke über die Geleise geht handelt grobfahrlässig und kann für allfällige Schäden haftbar gemacht werden. Die SBB trägt bei einem Unfall absolut keine Mitschuld sofern die Bahnschranke geschlossen ist. 

Gruss, Reto

PS. bitte entferne deine privaten Angaben (Beitrag lässt sich via Pfeil nach unten bearbeiten) 

Hallo nochmals

Gemäss telefonischer Auskunft des Restaurant Meilibach funktioniert die Barriere, d.h. es liegt kein technischer Defekt vor. 

Gruss, Reto

Gitti
Reisende/r (Silber)

Hoi mitenand

Auch wenn Reto von der Sache her recht hat, 30 Minuten Wartezeit grenzt meiner Meinung nach schon an Freiheitsberaubung 😉 Insbesondere wenn es keinen Witterungsschutz und fussläufig keine Alternative gibt.

Würde mich schon interessieren, was die SBB dazu sagt. Werden die Wartezeiten irgendwie gemessen und statistisch erfasst? Ab wann hält man es für angemessen, nach einer Lösung (z.B. Fussgängerbrücke) zu suchen?

Was natürlich gar nicht geht ist über die Schranke steigen.

Grüessli, Gitti

 

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo zusammen

Wie lange eine Schranke geschlossen bleiben muss, gibt nicht die SBB sondern das Bundesamt für Verkehr vor. Und zwar für alle Bahnunternehmen in der Schweiz. 

https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrstraeger/eisenbahn/bahnuebergaenge.html

Und nein, die Zeiten kann man nicht einfach so mal rasch anpassen. Dass das auf stark frequentierten Strecken im Ausnahmefall zu Wartezeiten führen kann, ist gut möglich. Aber lieber ein sicherer Zustand als so ein tragischer Unfall: https://de.wikipedia.org/wiki/Eisenbahnunfall_von_Pf%C3%A4ffikon_ZH

Gruss

 

Das ist ganz ein blöder Fall. Zwei Gleise, hohe Geschwindigkeiten, aber zu wenig Verkehr auf der Strasse, um eine Unterführung zu rechtfertigen...

Kommt hinzu, dass man wohl von einer erschwerten Räumung ausgeht, da die Autos von einer vortrittsbelasteten in eine wesentlich stärker befahrene Strasse einmünden. Das heisst: man rechnet mit einer längeren Räumzeit. Um den Zugverkehr nicht zu beeinflussen, nimmt man da einen Wert, der so gut wie immer reicht. (Würde er nicht reichen, würde die Raumüberwachung keine Freimeldung geben und der Zug müsste abbremsen.)

Man hat also wie Warnzeit (Zeit zwischen Blinken und senken der Schranken), die Schliesszeit, die Räumzeit, die Beobachtungszeit (Zeit, in welcher der Lokführer sieht, dass er fahren darf, mindestens 6s), Fahrzeit zur Schranke etc.

Zusammen sollten das nicht mehr als 150s sein. Kann die Schranke zwischen zwei Zugsdurchfahrten nicht länger als 10s geöffnet bleiben, wird sie gar nicht erst geöffnet. Zwei Gleise, viel Eisenbahnverkehr, da kann das gut ein paar Mal hintereinander vorkommen.

Fazit: optimieren lässt sich das dank neuer Technik bestimmt, jedoch nur mit erheblichen Kosten. Das Geld wird man nicht ausgeben für einen so wenig frequentierten Bahnübergang.

Wie @Anonymous schon erwähnt hat, ist da das BAV "schuld", nicht die SBB.

Hier die Dokumentation zum nachlesen: https://dev.voev.ch/de/index.php?section=downloads&download=16180

ArnoldLitschi
Neuer Autor