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SBB missachtet Fahrgastrechte

Ace
Neues Mitglied

Leider möchte die SBB bei 60 Minuten verspätung keine Entschädigung zahlen.

Wir hatten drei Zugausfälle und 60 min. Wartezeit in der Kälte.

Auf dem Entschädigungsformular werden ausfallende Züge nicht angezeigt...und somit nicht möglich die korrekte Verbindung auszuwählen. Ich habe schon mehrmals das Formular ausgefüllt da war es nicht so. So kann die SBB wohl die Entschädigung der Fahrgastrechte umgehen. 

Ausserdem hat SBB behauptet, mir für diesen Antrag schon eine Entschädigung bezahlt zu haben. 

Im grossen und ganzen hat die SBB, keine Motivation Fragen zu beantworten, sie verlinken mir die Fahrgastrechte nach denen ich eine Entschädigung zu gut habe.

4 ANTWORTEN
Viaggiatore
Pendler/in

@Ex-Bähnler :    Du hast mich überzeugt 👍👍👍 - auch wenn ich keinen Antrag gestellt hätte und wahrscheinlich auch 99.9% dieser Personen es auch nicht gemacht haben.... 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Viaggiatore 

Ich finde, dass jede Person, die mit mehr als 60 Minuten Verspätung am Ziel ankommt eine Vergütung bekommen soll (endlich haben die Passagiere in der Schweiz auch Rechte!). Und wenn sie dann noch die meiste Zeit stehen mussten, dann sowieso. Als Begründung kann ich nur sagen, dass es die Bahnunternehmen bei der Billettkontrolle oft extrem genau nehmen, und sie manchnal wegen weniger als einer Minute zu spät gelöst einen RogF-Falll draus machen. Aber wen man nur 59 Minuten Verspätung hatte bekommt man garantiert rein gar nichts. So sind die Regeln - Fehler gehen meistens zu Lastern der Kundschaft. Das hat sich leider immer noch nicht wirklich gebessert - trotz Passagierrechten.

Gruss, Reto

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hall9 @Ace 

Massgebend für eine Entschädigung ist, ob du bei deiner Reise mit 60 Minuten (oder mehr) Verspätung am Zielort angekommen bist. Dann hast du 25% des Billettpreises zugut, sofern dieser Betrag höher als 5 Franken ist. 

Wenn es mit dem Formular nicht klappt, dann schreibst eine Reklamation an den SBB Kundendienst. Du gibst an, an welchem Tag du mit welcher Verbindung fahren wolltest, und wann du effektiv am Zielort angekommen bist. Bitte füge deine Kontoangaben und Personalien hinzu. Falls du innert 14 Tagen keine Antwort bekommst oder du mit der Antwort nicht einverstanden bist kannst du dich an die Ombudsstelle des VÖV wenden. Die Fahrgastrechte sind zwingend einzuhalten. Wenn die SBB behauptet, für dieses Reise-Datum bereits eine Vergütung bezahlt zu haben, dann müssen sie das beweisen können. 

Gruss, Reto

 

Hallo @Ex-Bähnler : Ich lese gerne auch alte Berichte in dieser Community und da bin ich auf einen ganz extremen Fall gestossen:
https://sbbcffffs-community.sbb.ch/t5/Unterwegs-mit-der-SBB/%C3%9Cberf%C3%BCllte-Zuge-Richtung-Tessi...
Der Fall ganz am Schluss, wo ein Fahrgast wegen diesem Ansturm am 5.10.2019 (war an diesem Tag nicht auch noch Herbst-Schulferienbeginn in Zürich ?) seinen Flug in Milano Malpensa verpasste kann ich als Vergütungsfall sehr gut nachvollziehen - aber die 100te von Passagieren in diesem und den nachfolgenden Zügen ? ein jeder 25% von 32.50 resp 65 CHF ? Die meisten kamen einfach 85 Min zu spät auf den Herbstmarkt in Lugano ... https://www.ticinoweekend.ch/lugano/herbstfest-lugano-wein-essen-musik-gemuetlichkeit-2019/ ... oder etwa nicht ? Das war ja noch kurz vor Corona !