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Reise mit teilgültigem Fahrausweis

GELÖST
Thomas235
Neues Mitglied

Hallo zsammen!

Ich bin gestern von Hardbrücke nach Bülach zu einem Bewerbungsgespräch gefahren. Ich habe eine Tageskarte gelöst um auch wieder Retour zu kommen.

Als Ich von meinem Bewerbungsgesräch retour gekommen bin, habe ich mit meiner Partnerin telefoniert und in der euphorie des erfolges bin Ich in Bülach eingestiegen und habe mich unbewusst statt oben in die zweite Klasse unten in die erste klasse gesetzt. (Ich wollte in Oerlikon aussteigen - 4 Stationen später) Als ich kontrolliert wurde ....zeigt ich mein Bilette... dann wurde ich freundlich darauf hin gewiesen, dass ich in der ersten Klasse sitze und keinen Klassenwechsel im Bilette habe. Ich erklärte meine Situation und betonte auch das Ich wegen 4 Stationen mir doch keinen besseren Sitzplatz in der ersten Klasse nehmen würde mit gültigen Bilette. Leider wurden meine Daten aufgenommen und es wird eine Busse von 75 franken fällig. kann ich dagegen etwas machen? Ich fahre nie schwarz und habe somit immer ein Bilette.

Vielleich kann mir jmd. helfen bzw. einen Tipp geben. lg Thomas

 

 

 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @Thomas235

Das ist für dich sicher Pech, aber die Regelung ist klar. Sobald du dich in der 1. Klasse befindest, musst du ein entsprechendes Billett haben. Ein Billett 2. Klasse ist eben in der 1. Klasse nicht gültig und somit ist der Zuschlag fällig.

Das ist übrigens in vielen Zügen auch so beim Eingangsbereich schriftlich festgehalten.

Ausnahme: in den Zügen des Fernverkehrs kannst du einen Klassenwechsel beim Zugpersonal kaufen. Kostet aber mindestens CHF 10.

Die Infos der SBB dazu findest du hier: https://www.sbb.ch/de/bahnhof-services/dienstleistungen/kundendialog/reisen-ohne-gueltigen-fahrauswe...

Gruss

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

8 ANTWORTEN
Oslepapf83
Neuer Autor

Ich habe eine Busse von 140.- erhalten, da ich vor 9 Uhr reiste und ich JEDEN Monat einen 9& Uhr Pass löse von 134.- ich war dort so psychotisch und auf dem weg in die psychiatrische Klinik und hatte aus Psychen gründen keine Möglichkeit, ein Billett zu lösen, da ich nicht zurechnungsfähig war. Ich kann auch den Austritts Bericht von der Klinik vorweisen. Somit ist doch die Busse nicht gültig, oder? Sorry, dass ich hier antworte, aber ich bin nicht in das Feld des fragen gekommen? Und die Hotline wirft mich immer raus...🤷🏼

Hallo @Oslepapf83 

Hm. 140 Franken sind viel. Aber du musst diesen Betrag bezahlen - ausser wenn du vom SBB Service Center Einnahmen eine Ermässigung zugesichert bekommst. Du musst dich dort schriftlich oder telefonisch melden. Oder du kannst einer andern Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen, damit sie dich in diesem Fall vertreten kann. Falls es terminlich knapp wird, dann zahle bitte den Betrag pünktlich ein - es wird sonst sehr schnell sehr viel teurer. 

Gruss und viel Glück! 

Reto

Gruss, Reto

11407
Reisende/r (Platin)

Ich würde das Kontaktformular unter https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/meine-abos/reisen-ohne-gueltigen-fahrausweis/rechnung-formul... ausfüllen und den Arztbericht anhängen. Evtl. ist das überzeugend genug. Wie es rechtlich aussieht, ob Dein Arzt Deine Unzurechnungsfähigkeit explizit bestätigen muss, weiss ich nicht.

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

@Thomas235 

 

Hallo Thomas

Genau darüber habe ich mich auch schon masslos aufgeregt. Dass man als jahrzenhntelanger treuer Kunde beim kleinsten Fehlerlein gebüsst wird, auch wenn offensichtlich keine Betrugsabsicht vorliegt. Die Bestimmungen geben den Bahnen immer recht, aber der gesunde Menschenverstand sagt: "Das nächste Mal passen Sie bitte besser auf, diesmal lasse ich Sie laufen". Ausländische Bahnen machen das deutlich besser. Tipp: Diskussionen mit den Kontrolleuren sind meistens zwecklos, hingegen ein netter Brief an den Kundendienst wirkt manchmal Wunder! Probiere es dich einfach mal aus. 

LG, repla

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @Thomas235

Das ist für dich sicher Pech, aber die Regelung ist klar. Sobald du dich in der 1. Klasse befindest, musst du ein entsprechendes Billett haben. Ein Billett 2. Klasse ist eben in der 1. Klasse nicht gültig und somit ist der Zuschlag fällig.

Das ist übrigens in vielen Zügen auch so beim Eingangsbereich schriftlich festgehalten.

Ausnahme: in den Zügen des Fernverkehrs kannst du einen Klassenwechsel beim Zugpersonal kaufen. Kostet aber mindestens CHF 10.

Die Infos der SBB dazu findest du hier: https://www.sbb.ch/de/bahnhof-services/dienstleistungen/kundendialog/reisen-ohne-gueltigen-fahrauswe...

Gruss

 

Bleibt die Frage: wie kommen die für einen teilgültigen Fahrausweis auf einen Bussenpreis von 75.-, das heisst 3/4 des vollen Bussenpreises? Gemessen am Verschulden wäre etwa 40.- fair.

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Hibu

Es ist eben keine "Busse" sondern eine Gebühr. Deshalb spielt das "Verschulden" keine Rolle. Hier eine Zusammenstellung, gefunden auf watson.ch. 

Gruss, Reto

 

 

IMG_7204.PNG

Da bin ich nicht ganz gleicher Meinung. Ob man dem nun Busse oder Zuschlag sagt, kommt am Schluss für mich auf das gleiche heraus: ich werde gezwungen die 100.- bezw. 70.- zu bezahlen, sonst gibt's ernsthaften Aerger.

Was ich sagen will: wenn ich versehentlich in der 1. Klasse sitze und ein 2. Klasse Billet gekauft habe, habe ich dafür bereits mehr als die Hälfte bezahlt, als was ich für das 1. Klasse Billet eigentlich hätte bezahlen müssen. Trotzdem muss ich immer noch 75.- Stutz Zuschlag bezahlen...