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Rückerstattung Tickerts EU-Bereich

GELÖST
FHON
Neuer Autor

Wir haben langer Zeit vor der Fahrt Billette gelöst von Zürich nach Norddetschland und zurück gelöst.

Es waren günstige Billette ohne Rückgaberecht, jedoch mit der Möglichkeit für einen Umtausch bis 1 Tag vor der Reise. Die Bezahlung erfolgte via Kreditkarte.

Während dem Aufenthalt hatten wir einen Todesfall in der Familie, sodass wir leider früher als geplant zurückreisen mussten.

Bei der Kontaktaufnahme mit SBB-Brig bekamen wir jedoch wider Erwarten die Antwort :

Umtausch nicht möglich, Billett wir zurückvergütet, für den neuen Reisetermin muss ein neues, natürlich teureres, Billett gekauft werden.

Aufgrund unserer Situation mussten wir die neuen tel. Bedingungen akzeptieren, damit wir die Rückreise antreten konnten.

Zudem wurde uns erklärt, dass die Rückerstattung zur Zeit nur über Gutscheine erfolgen könne. Dies ist für uns ein unhaltbarer Zusatand, weil wir alle SBB-Zahlungen via Kreditkarte oder Swiss-Pass durchführen.

Nach unserer Rückreise haben wir nun mit SBB-Brig wieder  Kontakt aufgenommen, damit wir die Art und Weise der Rückerstattung regeln können.

Nun haben wir jedoch schon zum X-ten Mal die Antwort erhalten, dass der Fall für die SBB abgeschlossen sei und man soll nicht mehr anfragen. Eine tel. Anfrage wollen wir nicht, weil solche Aussagen nicht glaubwürdig und personenbezogen sind.

Wei es doch um einen grösseren Betrag geht, geben wir nicht auf, auf allen Kanälen für unser Guthaben zu kämpfen.

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @FHON 

Zu „Umtausch / Erstattung“ und „Gutschein“ von internationalen Billetten: siehe Antwort von @11407 in  Sparpreis Europa: Umtausch? 

Nein, die SBB kann nicht einfach selber bestimmen, was gilt. Sie muss sich an die nationalen und internationalen Tarife halten. 

Es gilt genau das was auf dem nationalen/internationalen Billett steht.

Hast du deine Billette bei der SBB gekauft? Waren das internationale Sparpreis- oder Supersparpreis-Billette. 

Gruss, Reto

Gruss, Reto

 

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

4 ANTWORTEN
FHON
Neuer Autor

Ich habe nun doch einmal versucht mit der SBB tel. Kontakt aufzunehmen mit der angegeben Telefonnummer.

Nach ca. 15 Minuten "Zur Zeit sind alle Leitungen besetzt" hat doch tatsächlich eine Person abgenommen.

Ergebnis dieser Abklärung :  Die Aufforderung der SBB, dass man auf das E-Mail antwortet, wird nach 2 Wochen automatisch gelöscht und der Fall als Abgeschlossen bezeichnet. Dies wurde im betreffenden E-Mail nicht angegeben, man muss es einfach wissen !!

Die Angaben auf dem Billett, dass keine Rückerstattung erfolgen kann, jedoch ein Umtausch möglich ist, gilt nur für nationale Billette.  Bei Internationalen Billetten ist es umgekehrt, Rückerstattung möglich jedoch kein Umtausch. Auch dies muss man einfach wissen !!

Die Rückerstattung kann jedoch in jedem fall nur per Gutscheine erfolgen, weil die internationalen Vorgaben bezüglich Geldwäsche nur dies zulässt.  Auch dies sollte man Wissen !!

Vielleicht ist dies alles schon morgens ganz anders. Grossfirmen wie die SBB können bestimmen, wie sich die Kunden zu verhalten haben !!

 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @FHON 

Zu „Umtausch / Erstattung“ und „Gutschein“ von internationalen Billetten: siehe Antwort von @11407 in  Sparpreis Europa: Umtausch? 

Nein, die SBB kann nicht einfach selber bestimmen, was gilt. Sie muss sich an die nationalen und internationalen Tarife halten. 

Es gilt genau das was auf dem nationalen/internationalen Billett steht.

Hast du deine Billette bei der SBB gekauft? Waren das internationale Sparpreis- oder Supersparpreis-Billette. 

Gruss, Reto

Gruss, Reto

 

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.

Wie kann ich an Reto ein E-Mail mit der Geschichte und den Dokumenten zustellen ?

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @FHON 

Als erstes möchte ich mein aufrichtiges Beileid ausdrücken. An deiner Stelle würde ich mich mit diesem Formular schriftlich beim Kundendienst beschweren. Schildere deinen Fall freundlich und exakt mit allen Daten, bitte um eine kulante Regelung des Falles und um eine schriftliche Begründung bei einer allfälligen Ablehnung. 

Sollte diese für dich nicht überzeugend sein kannst du dich anschliessend noch schriftlich an die Ombudsstelle des VÖV wenden. Diese versucht dann ein letztes Mal zu vermitteln. 

Manchmal hilft es auch, im Schreiben an die SBB auf die Möglichkeit der Ombudsstelle hinzuweisen. Ich hoffe, dass es zu einer kulanten Lösung kommt. Es kann aber durchaus sein, dass die Tarife (die aus Gerechtigkeitsgründen für alle gelten) auch in einem solch tragischen Fall keine Erstattung vorsehen. Kulanz sollte aber eigentlich immer möglich sein. 

Mehr können wir hier in der Community für dich nicht tun. 

Gruss, Reto

PS. Bitte halte uns hier auf dem Laufenden, denn wenn das ursprüngliche Ticket einen Umtausch bis 1 Tag vor Reiseantritt gewährt sollte m.E. diese Tickets rückerstattet werden - und zwar nicht mittels Gutscheinen. 

 

 

 

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