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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Im Herbst habe ich ein Ticket bei der SBB gekauft, für eine Person die mich besucht hat.
Die Reise ging von Genua über Mailand nach Zürich. In Italien hat es dann so viel Verspätung gegeben, dass alle Anschlusszüge nach Zürich unerreichbar waren und eine Übernachtung in Mailand unausweichlich war.
Die Hotelkosten habe ich bei der SBB gemeldet. Die SBB weisen diese Kosten zurück und verweisen auf eine Adresse in Italien (keine Email, keine Website).
Auf der SBB Website komme ich nicht an einen Kontakt, weil dort bei Reiseabbruch steht, man solle sich an den Verkäufer des Tickets wenden... war aber lustigerweise die SBB ist.
Gemäss Website kann ich mit dem Anliegen auch nicht ins Kontaktcenter, weil die dafür auch nicht zuständig sind.
Muss ich wirklich einen Brief nach Italien schicken, um an mein Geld für die Hotelübernachtung zu kommen, obwohl der Ticketverkäufer die SBB ist?
Irgendwelche Tipps?
Hallo @MWIELAND99
Dein Ansatz, diese Kosten einzufordern, ist korrekt. Du darfst aber die beiden Begriffe, Reiseabbruch und Anschlussbruch nicht verwechseln, sie bedeuten nicht dasselbe. Ersterer bedeutet, die Reise wurde nicht mehr weiter verfolgt, letzter bedeutet, dass die Reise nicht mehr am selben Tag fortgesetzt werden konnte.
Im Falle eines Anschlussbruchs mit Hotelübernachtung, oder Transport auf privater Basis, ist nicht das Bahnunternehmen für die Rückerstattung verantwortlich, bei dem du die Reise gekauft hast, sondern die jeweilige Bahn, bei der die Kosten entstanden sind, sprich, in deinem Fall in Italien. Dies ist auf der SBB Webseite transparent erklärt: Verspätungen bei Reisen nach Europa: internationale Fahrgastrechte → Wegen einer Verspätung bzw. eines Anschlussbruchs musste ich im Ausland ein Taxi nehmen oder im Hotel übernachten. Wer bezahlt?
Demzufolge musst du deine Kosten in Italien einreichen.
Gruss,
Roland
Hallo @MWIELAND99
Bei meiner ersten Antwort ganz vergessen habe ich, dass du wegen der grossen Verspätung ein Anrecht auf eine Teil-Rückerstattung des Billetts hast - und zwar von der SBB. Die Entschädigung beträgt 50% des bezahlten Billettpreises Genua - Zürich.
Das Formular für den Antrag findest du hier.
Falls du mit der Erledigung deines Falles nicht zufrieden bist kannst du dich danach an die Ombudsstelle des VÖV (Verband Öffentlicher Verkehr) wenden.
Gruss
Reto
Hallo @MWIELAND99
Wir haben vor Jahren auf der gleichen Strecke das Gleiche erlebt. Wir sind dann in Milano zu einem Leiter des Bahnhofs gegangen. Der hatte anfänglich kein Musikgehör. Erst als wir (insgesamt sechs Reisende) androhten, bei ihm im Büro zu übernachten ist er widerwillig mit uns zu einem Hotel gelaufen und hat dieses für uns bezahlt.
Mein Tipp für die Zukunft: Die Sache wenn möglich immer vor Ort klären.
Und zu deinem Fall: Was spricht dagegen es mit einem Brief an diese Adresse in Italien zu versuchen und die entsprechenden Belege beizulegen?
Gruss, Reto
Hallo @MWIELAND99
Dein Ansatz, diese Kosten einzufordern, ist korrekt. Du darfst aber die beiden Begriffe, Reiseabbruch und Anschlussbruch nicht verwechseln, sie bedeuten nicht dasselbe. Ersterer bedeutet, die Reise wurde nicht mehr weiter verfolgt, letzter bedeutet, dass die Reise nicht mehr am selben Tag fortgesetzt werden konnte.
Im Falle eines Anschlussbruchs mit Hotelübernachtung, oder Transport auf privater Basis, ist nicht das Bahnunternehmen für die Rückerstattung verantwortlich, bei dem du die Reise gekauft hast, sondern die jeweilige Bahn, bei der die Kosten entstanden sind, sprich, in deinem Fall in Italien. Dies ist auf der SBB Webseite transparent erklärt: Verspätungen bei Reisen nach Europa: internationale Fahrgastrechte → Wegen einer Verspätung bzw. eines Anschlussbruchs musste ich im Ausland ein Taxi nehmen oder im Hotel übernachten. Wer bezahlt?
Demzufolge musst du deine Kosten in Italien einreichen.
Gruss,
Roland