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NachtzuschlagListe der SBB Helpline/Hotline-Telefonnummern.

GELÖST
Pkthue
Neuer Autor

Hoch verehrte Damen und Herren

Wie kann es sein, dass man ohne jeglichen Hinweis eine Busse von CHF 80.- bekommt für einen nicht bezahlten Nachtzuschlag von CHF 5.- bei einem Wucher-Ticketpreis von CHF 13.- von Winterthur nch ZH Altstetten? Ihre Mitarbeiter sind weder Kompetent noch auf irgend eine Weise zuvorkommend oder anständig. Es war einemal mehr einene Beweis Ihre hundsmiserablen Dienstleistungen nie mehr in anspruch zu nehmen! Nebst allem sollten Sie MEINER Meinung nach nicht nur Sozialefälle und Linksorientierte Arbeitskräfte einstellen, sondern Personen weleche über eine nötige Sozialkompetenz und einen gesunden Menschenverstand verfügen. Gerne erwarte ich Ihre schriftliche Stellungnahme bis spätestens 01.07.2019, 12:00.

Hochachtungsvoll

P.T

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Sehr geehrte / geehrter @Pkthue 

Für Ihre Reklamation betreffend Busse (exakt: Gebühr) und Behandlung durch das Personal wenden Sie sich bitte an den Kundendienst des ZVV. Dort wird man Ihren konkreten Fall prüfen. https://www.zvv.ch/zvv/de/kundendienst.html

Auf die Zuschlagspflicht für die Nachtverbindungen wird vielfältig hingewiesen. Das Argument "Nichtwissen" nützt meistens nicht so viel. Aber wie gesagt, es kommt suf den konkreten Fall an. 

Freundlicher Gruss, Reto

 

 

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1 ANTWORT
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Sehr geehrte / geehrter @Pkthue 

Für Ihre Reklamation betreffend Busse (exakt: Gebühr) und Behandlung durch das Personal wenden Sie sich bitte an den Kundendienst des ZVV. Dort wird man Ihren konkreten Fall prüfen. https://www.zvv.ch/zvv/de/kundendienst.html

Auf die Zuschlagspflicht für die Nachtverbindungen wird vielfältig hingewiesen. Das Argument "Nichtwissen" nützt meistens nicht so viel. Aber wie gesagt, es kommt suf den konkreten Fall an. 

Freundlicher Gruss, Reto