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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Guten Morgen,
wie schon in einer anderen Frage von mir erwähnt, muss ich in nächster Zeit mehrmals wöchentlich von Zürich nach Schaffhausen und zurück fahren.
Auf dieser Strecke bietet sich die S-Bahn, ein RE und ein IC an. Da ich aber mit meinem ZVV-Abo für alle Zonen und einem OSTWIND-Ticket ZVV-Grenze-Schaffhausen den IC anscheinend nicht benutzen darf, aber mir mitgeteilt wurde, dass diese Kombination im RE gültig sei, frage ich hier zur Sicherheit nochmals nach.
Darf ich mit einem ZVV-Verbundabo (gültig Streckenabschnitt Zürich-Rafz) und einem OSTWIND-Einzelticket (gültig Rafz-Schaffhausen) den RE zwischen Zürich und Schaffhausen, obwohl er in Rafz nicht hält, benutzen?
Beste Grüsse
Bahnfan09
Hallo @Bahnfan09
Meine Antwort ist NEIN. Begründung siehe hier.
Hilfe zu Anschlussbilletten für bestehende Abos.
Ich habe ein Verbundabo. Wie kaufe ich ein Anschlussbillett an ein Ziel ausserhalb meines Tarifverbundes?
Frage: Von wem wurde dir mitgeteilt, dass diese Regel in einem RE nicht gelten soll
Gruss, Reto
Diese Aussage wurde im Thread https://sbbcffffs-community.sbb.ch/t5/Unterwegs-mit-der-SBB/Verbund-Abos-an-Fahrpreis-anrechenbar/m-... von @RolandP gemacht. Und dieser ist ja bekannt für detaillierte Kenntnisse des Tarifs. 😀 Aber ich habe im Tarif den entsprechenden Passus nicht gefunden.
Was gilt denn jetzt? Dass die Kombination im IC nicht geht ist mir jetzt klar, da die SBB nicht an ihr Geld kommen würde. Beim RE ist es ja wirklich anzunehmen, denn er gehört ja nicht zum FV und wird wahrscheinlich auch von den Kantonen ZH und SH finanziert -> so wie alle Leistungen des Regionalverkehrs
Hallo @Bahnfan09
Da du ein ZVV-Abo hast würde ich den Kundendienst des ZVV anfragen. Dies ist am Schalter, telefonisch oder per E-Mail möglich. https://www.zvv.ch/zvv/de/service/kundendienst.html
Oder du fragst das SBB ContactCenter unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / Min) oder wendest dich an einen SBB Billettschalter:
https://www.sbb.ch/de/bahnhof-services/am-bahnhof/bahnhoefe.html
Dann bekommst du eine offizielle Aussage. Denn die Antworten hier in diesem Forum haben rechtlich gesehen keine Gültigkeit.
Gruss, Reto