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Hallo liebe sbb
heute Abend auf meiner Reise nach Luzern im IC1097 von Basel nach Olten wurde ich vom Zugführer genötigt für mein gefaltetes Tern Faltrad eine Velorageskarte zu lösen.
Seine Aussage war mein Faltrad sei zu gross für einen Faltrad… nur 12 zoll gelten als Faltrad… ich solle mich besser informieren…
ist das so und wenn ja seit wann? Ich habe nirgendswo etwas dergleichen gelesen. Mein Faltrad hat 20‘‘ Räder und das ist ja eine übliche Grösse…
Liege ich da jetzt komplett falsch oder wurde ich unzulässig gezwungen 14 Franken auszugeben?!
VG
Hallo @Eschinca ,
Wie hast du das Velo transportiert, ist es ein Faltvelo oder in einer Tragtasche mit demontierten Vorderrad ?
Grüsse MelanieD
Hallo @Eschinca ,
Wie hast du das Velo transportiert, ist es ein Faltvelo oder in einer Tragtasche mit demontierten Vorderrad ?
Grüsse MelanieD
Hallo @MelanieD
Es ist der tern link fahrrad und gefaltet sieht es so aus:
Faltmass ist 40x80x70
Bei der Fahrt war es gefaltet
Grüsse
Ermanno
Hallo @Eschinca,
Gemäss Tarif ist das korrekt und giltet als Faltvelo, das heisst dein Faltvelo könntest du unentgeltlich so mitnehmen.
Melde dich doch bitte bei uns telefonisch um den Fall abzuklären unter der Nummer: Tel. 0848 44 66 88
Ich wünsche dir noch einen schönen Tag
Frendliche Grüsse MelanieD
Danke!
Der Tarif 600 ist nicht eindeutig.
Unter Punkt 7.3 als gewöhnliche Velos definiert sind die folgenden Fahrzeuge:
"Velo, Elektrovelo, Trottinett/Elektro-Trottinett ab 30cm Raddurchmesser des grössten Rades (12 Zoll und grösser), unabhängig davon ob zusammengeklappt oder nicht, Liegevelo kürzer als 2 m, usw."
=> Gelten die 30 cm Raddurchmesser auch für "Velo" oder nur für "Trottinett/Elektro-Trottinett"? Der Zugbegleiter hat es so ausgelegt und damit ist aus dem Faltvelo tarifarisch ein Velo geworden.
Punkt 7.6.1 steht bei "unentgeltliche Beförderung" unter anderem "Zusammengeklappte Velos (Faltvelos)".
=> Damit würden Faltvelos unabhängig ihrer Grösse kostenlos befördert.
Ich finde die Unterscheidung zwischen den Gepäckarten umständlich und nicht zielführend. Wieso soll man eine riesige Tasche mit 1.20 x 0.80 x 1.00 m oder einen Veloanhänger als Handgepäck befördern dürfen, aber Diskussionen haben bei Faltvelos mit kleineren Dimensionen?
@MelanieD : Zu den Velos in der Tragtasche habe ich auch noch eine Anschlussfrage :
Wir waren auf dem Weg in den Tessin, in Arth Goldau eingestiegen mit nächstem Halt in Bellinzona und auf der Suche nach einem Sitzplatz. Der Zugwagen war voll und wir wollten in den nächsten Wagen - nur leider war der Durchgang komplett versperrt mit Velos in so Tragtaschen, klar erkenntlich, weil wir uns durchzwängen wollten. Nun so weit kam es gar nicht, weil Velofahrer dies wegen möglicher Sachbeschädigung verhinderten und meinten: Diese Velos in Taschen müssten hier stehen und nicht im Bereich des Ausgangs oder im Abteil selber, damit bei einer Panne z.B. Evakuation Gotthard Basistunnel der Fluchtweg frei sein müsse.
Nun gut - das war ein Argument - da standen wir halt bis Bellinzona in der Hoffnung einer Klärung durch den Kontrolleur, der aber nicht eintraf. Trotzdem beschäftigte mich dieses Problem des Fluchtwegs weiter und deshalb meine Fragen:
-- Dürfen die Durchgänge von einem Wagen zum andern wirklich von einer Gruppe derart verbaut werden, dass ein Durchgang nicht mehr möglich ist - es könnte ja sein, dass ein Fluchtweg über einen andern Zugswagen gerade in einem Tunnel notwendig wäre, weil sich die Türe(n) des betroffenen Wagens nicht mehr öffnen lassen...
-- Ich verstehe zwar, dass Velofahrer ihre Sportgräte mitnehmen möchten und da eine Gruppendynamik herrscht, weil sie in einer Gruppe ihren Sport ausführen möchten. Aber gerade bei stark frequentierten Nord-Süd-Verbindungen wünschte ich mir eine Art Gepäckwagen wie zu früheren Zeiten zurück, nur schon aus Sicherheitsgründen ! Gibt es in dieser Hinsicht Überlegungen ?
Hallo @Viaggiatore,
Ja in dieser Hinsicht haben wir schon Änderungen gestartet, das Rollmaterial wird laufend auf die geänderten Kundebedürfnisse angepasst. In solch einem Fall können Sie den Kontrolleur aufsuchen, wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist. Ab dem 21. März 2023 startet die nationale Velosaison 2023. Für die meisten IC-Züge müssen wie die letzten Jahre wieder obligatorisch die Velo Plätze reserviert werden, somit wird auch der Platzmangel vermieden.
Detaillierte Informationen rund ums Thema Velo erhalten Sie unter folgenden Links:
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag
Grüsse MelanieD
@MelanieD : Die Anpassung des Rollmaterials an die geänderten Kundenbedürfnisse finde ich einen guten Ansatz - der Einschränkung über die Reservationspflicht (und der Abweisung, wenn Kontingent erschöpft) sehe ich eher skeptisch gegenüber, denn es wird nur zu einer Verlagerung auf geeignetes Verpackungsmaterial für Velos führen (siehe Antwort @Eschinca zum Thema Velo als Handgepäck).
Vielleicht greift man irgendwann mal wieder auf sowas zurück 😂
Da gab es wirklich viel Platz...
Soweit ich die Bestimmungen der SBB verstehe gilt folgendes:
Auf https://www.sbb.ch/de/fahrplan/reisehinweise/velos/so-reist-ihr-velo-mit-ihnen.html steht unter Velo als HAndgepäck:
Folgende Velotypen gelten als Handgepäck und benötigen keinen Fahrausweis:
Für Velos mit demontiertem Vorderrad verwenden Sie eine spezielle Transporthülle wie beispielsweise den TranZBag. Diesen erhalten Sie im SBB Shop oder im Fachhandel. Jede Hülle, unabhängig vom Hersteller, wird akzeptiert, sofern das demontierte Vorderrad in der Tragtasche verstaut wird und die Hülle leicht tragbar ist.
So funktioniert‘s.Somit sollen durchgänge ebenfalls nicht blockiert werden...
@Eschinca : Danke für die Antwort und den ganzen Katalog zum Thema "Wie transportiere ich ein Velo als Handgepäck" (smile) . Nein, das stört mich wirklich nicht, wenn Velofahrer (resp. die Industrie dahinter) auch in Bezug Verpackung erfinderisch werden, und dies wird meiner Meinung in gleichem Masse zunehmen mit der Reservationspflicht für Velos (resp. freie Plätze ausgeschöpft). Es ist wie beim Wasser, es fliesst immer dort, wo es am leichtesten ist zu fliessen oder ein Blitz bildet sich auch genau so, wie es für ihn am leichtesten ist einzuschlagen. Auch der Mensch geht den Weg des geringsten Widerstandes.
Ich fühlte mich persönlich eingeschränkt - vielleicht "mia culpa" - falscher Wagen erwischt - aber nicht etwa schlecht behandelt, die hatten halt Angst um ihre Räder wegen Sachbeschädigung. Einen anderen Platz gab es ja auch nicht - manchmal auch abhängig von der eingesetzten Zugskomposition.
Meine Bedenken wegen Fluchtwegen waren sicher auch angebracht und der Stehplatz bei knapp 200km/h im Tunnel ist sicher auch nicht ohne... gut, man könnte sich noch rasch bei Einleitung eines Bremsmanövers auf den Boden legen.
Meine Fragen zielen aber nicht auf weitere Verbote oder Einschränkungen ab - sondern : Wie kann man diese Probleme am besten lösen.
Hallo @Eschinca,
Gemäss Tarif ist das korrekt und giltet als Faltvelo, das heisst dein Faltvelo könntest du unentgeltlich so mitnehmen.
Melde dich doch bitte bei uns telefonisch um den Fall abzuklären unter der Nummer: Tel. 0848 44 66 88
Ich wünsche dir noch einen schönen Tag
Frendliche Grüsse MelanieD
Hallo @Eschinca ,
Velo, Elektrovelo, Trottinett/Elektro-Trottinett ab 30cm Raddurchmesser des grössten Rades (12 Zoll und grösser), unabhängig davon ob zusammengeklappt oder nicht, Liegevelo kürzer als 2 m, können als Faltvelos mitgenommen werden.
Dein Velo mit 20 Zoll entspricht 50,8 Zentimeter, und somit zu gross.
Mehr Infos findest du unter dem Tarif 600 7.3.1 hier: Übersicht der Tarife und Vorschriften - Alliance SwissPass
Ich wünsche dir noch einen schönen Tag
Grüsse MelanieD
Hallo MelanieD
Danke für die Rückmeldung und das Zusenden des Vorschriftendokuments.
Den Satz: können als Faltvelos mitgenommen werden steht unter 7.3 nicht.
7.3 ist eine Auflistung von was als gewöhnliche Velos gilt:
Die Grösse des Rades ab 30cm / 12 zoll bezieht sich auf Trottinetts denn 90% der Falträder auf dem Markt haben 14, 16‘‘ oder 20‘‘ Räder…
Dagegen unter 7.6.1 steht ganz klar, dass zusammengeklappte Velos unentgeltlich befördert werden.
Präzisierungen über Radgrössen sind nicht beschrieben…
Es tut mir leid aber diese Vorschriften bestätigen doch dass ein Faltrad ohne Velobillet befördert werden soll…