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" Des Weiteren gibt es für Halbtax-Kunden drei Klassenwechsel-Gutscheine für insgesamt 20 Franken. Diese können einzeln oder zusammen eingelöst werden. Sie können sie am Schalter einlösen oder auch spontan im Zug. Wenn Sie den Klassenwechsel bei Zugpersonal einlösen, gibt es keine Zuschläge oder Mindestbeträge. Achtung: Rückgeld gibt es beim Einsatz der Gutscheine nicht. "
aus dem Blick: https://www.blick.ch/meinung/m-prix-stefan-meierhans-kaempft-fuer-konsumenten-sbb-kunden-aufgepasst-...
Wie ist das Vorgehen am Beispiel der Strecke Zürich-Bern zu verstehen : Ich habe eine Spartageskarte der 2. Klasse (mit Halbtaxabo ) , die SBB App zeigt mir für diese Strecke Klassenwechsel Strecke CHF 19.50 an., Ich gebe also beim vorweisen der Spartageskarte die Gutscheine im Gesamtwert von 20 CHF dem Kontrolleur und das war's.... oder wenn ich die Strecke Zürich - Bellinzona (CHF-22.50) mit einem Partner mit den gleichen Gutscheinen befahre, drücke ich dem Kontrolleur einen 5-liber in die Hand....
Für die kompetente Berichtigung - falls dem nicht so ist - danke ich im voraus. Meine Frage zielt auf "Bezahlung im Zug" ab, was ja nicht mehr so üblich ist.
Klassenwechsel (und Streckenwechsel) können im Fernverkehr „bussenfrei“ beim Kondukteur gelöst werden. Es gibt jedoch einen Mindestpreis von 10 Fr., welcher bei der Bezahlung mit Gutscheinen anscheinend nicht gilt.
Wie es mit dem Rückgeld aussieht, weiss ich nicht, da ich schon lange keinen Billettverkauf im Zug mehr gesehen habe. Ich denke aber, das wird kein Problem sein, wenn die Möglichkeit angeboten wird.
Hallo @Anonymous
So steht es im Originaldokument:
"Im Mai 2019 erhalten alle Kundinnen und Kunden, welche zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Halbtax-Abos sind, gestaffelt Gutscheine für Klassenwechsel per Post zugestellt. Diese Gutscheine im Gesamtwert von 20 Franken (1x10 Franken, 2x5 Franken) sind am Schalter oder im Fernverkehr direkt beim Zugpersonal (in diesem Fall ohne Zuschlag/Mindestbetrag) bis am 31. Januar 2020 einzeln oder kumuliert einlösbar. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung nicht eingelöster Gutscheine und auch kein Anspruch auf die Rückerstattung des Restbetrags zwischen Gutscheinwert und Kaufbetrag."
Das beantwortet aber deine Frage leider auch nicht...
Gruss, Reto
Richtig, für mich hat dieser Text Fragezeichen 😉 - weil ich schon lange keinen Kondukteur mehr gesehen habe, der das Portemonnaie zückt, d.h. dass man ein Billett kaufen kann, wenn die Kontrolle erscheint. Logischerweise müsste diese Vorgehensweise in Zeiten abnehmender "alles Billette bitte..." auch für Klassenwechsel zutreffen: die Erwartung, dass ein komplett gültiges Billett bei der Kontrolle vorhanden sein muss. Falls dies zutreffen würde, wäre aber der Text nicht ganz korrekt.
Ein weiteres Problem wäre die Bereitstellung des exakten Betrages in Noten/Münzen, wenn der Betrag den Gutscheinbetrag übersteigt und im bargeldlosen Zeitalter sowieso nur noch ein Minimum an Münzen/Noten auf sich getragen wird - umgekehrt auch beim Kontrollpersonal für das Herausgeld, wenn jemand z.B. nur eine 50er Note hat ...
Die einzige Möglichkeit wäre dann aber, dies an einem bedienten Schalter zu erledigen oder event. noch an einem Billett-Automaten, wenn ein Barcode/QR-Code drauf ist.
Wie wird es bei einem Kauf via App. (oder PC) gelöst? Können die dann in einem speziellen Menupunkt bei Zahlungsmittel hinterlegt werden, welches nur für diesen Klassenwechsel "angezapft" wird, oder läuft dies ab ähnlich im Menupunkt Promotionen der Fairtiq App, einfach auf den Klassenwechsel eingeschränkt ?
Fragen über Fragen....
Klassenwechsel (und Streckenwechsel) können im Fernverkehr „bussenfrei“ beim Kondukteur gelöst werden. Es gibt jedoch einen Mindestpreis von 10 Fr., welcher bei der Bezahlung mit Gutscheinen anscheinend nicht gilt.
Wie es mit dem Rückgeld aussieht, weiss ich nicht, da ich schon lange keinen Billettverkauf im Zug mehr gesehen habe. Ich denke aber, das wird kein Problem sein, wenn die Möglichkeit angeboten wird.