Schritt 1

Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.


Vor

Schritt 2

Tipps & Tricks, die Dir den Alltag erleichtern.


Zurück Vor

Schritt 3

Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.


Zurück Tour beenden
Ankündigungen
Achtung aktuelle Phishing-Welle! Phishing-Angriffe im Internet zielen darauf ab, an Login-Daten oder persönliche Kundendaten zu gelangen. Bitte im Fall einer verdächtigen E-Mail immer die Absenderadresse sowie den Link zur Webseite prüfen. Niemals Passwörter oder Kreditkarteninformationen aufgrund solcher E-Mails bekanntgeben. Dies gilt auch für SMS, WhatsApp und weitere Messengerdienste. Mehr Informationen unter www.sbb.ch/phishing.

Kickboard E-Trottinette

GELÖST
8004-ZH
Reisende/r
In der Verordnung steht: kleine unverpackte Klapp-Trottinette wie Kickboards sowie verpacktes, zusammengeklapptes Einrad, Klappfahrrad und Anhänger.

Was bedeutet kleine?

Ich habe ein Kickboard e-Trotti das zusammengeklappt ca. 1m lang ist 7kg schwer. Kann ich das nun kostenlos mitnehmen?

Danke
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
BrendaD
Reisende/r (Platin)

Hallo @8004-ZH.

E-Trotti (bis ca. 10kg, solange feltbar) gelten als Handgepäck und dürfen kostenlos mitgenommen werden.

 

Gruss,

BrendaD

 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

1 ANTWORT
BrendaD
Reisende/r (Platin)

Hallo @8004-ZH.

E-Trotti (bis ca. 10kg, solange feltbar) gelten als Handgepäck und dürfen kostenlos mitgenommen werden.

 

Gruss,

BrendaD