Schritt 1
Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.
Vor
Schritt 3
Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.
Zurück Tour beenden
Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.
Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.
Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Ich habe am 21. November eine Rechnung für eine Fahrt von Meilen nach Männedorf mit der S7 in der 1. Klasse über 75 CHF erhalten.
Ich würde gerne diese Rechnungsforderung aus folgenden Gründen reklamieren:
- Ich bin bereits Jahresabonnent und habe zusätzlich noch ein Halbtax-Abo
- Ich bin dann ins andere Abteil gegangen und es war zufälligerweise die 1. Klasse und war nicht so überfüllt wie das andere Abteil, um Social Distance zu halten. Ich stand daher in der 1. Klasse, da ich in der aktuellen Situation versuche, überfüllte Abteile im Zug zu vermeiden.
Als ich im 1. Klasse-Abteil stand, wurde ich kontrolliert und ich finde es extrem hart, dass mir 75 CHF für nur 3 Stationen Fahrt in Rechnung gestellt werden, und dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass ich ein Halbtax und ein Jahresabonnement habe.
Was meint Ihr dazu?
Hallo @josef2
Die Antwort ist ganz klar: Nein, kann man nicht. Die Tarif-Bestimmungen sind eindeutig. In der ersten Klasse darf sich nur aufhalten, wer für diese auch ein gültiges Ticket oder Abo besitzt.
Ausnahme: Wenn es das Zugpersonal erlaubt.
Die Höhe des Zuschlag ist gemäss T600 festgelegt, Er ist nicht von der Dauer der Fahrt abhängig. Du wirst diese Rechnung also zahlen müssen.
Gruss, Reto
@josef2 … in jedem S-Bahnwagen mit Selbstkontrolle hängt mindestens ein solches Plakat. Du hattest einen teilgültigen Fahrausweis (nämlich für die 2. Klasse) und darum kostet es weniger als 100.-
Gruss, Reto
Hallo @josef2
Die Antwort ist ganz klar: Nein, kann man nicht. Die Tarif-Bestimmungen sind eindeutig. In der ersten Klasse darf sich nur aufhalten, wer für diese auch ein gültiges Ticket oder Abo besitzt.
Ausnahme: Wenn es das Zugpersonal erlaubt.
Die Höhe des Zuschlag ist gemäss T600 festgelegt, Er ist nicht von der Dauer der Fahrt abhängig. Du wirst diese Rechnung also zahlen müssen.
Gruss, Reto
Hallo @josef2
Entschuldigung für den Platzmangel. Während den Stosszeiten stossen wir an unsere Grenzen und können nicht jedem Reisenden einen Sitzplatz anbieten. Die Züge werden jeweils am Morgen bereitgestellt und verkehren dann den ganzen Tag in der gleichen Formation. Daher ist es möglich, dass auf einigen Verbindungen genug Platz in der 1.Klasse ist und in der 2.Klasse stark ausgelastet ist.Es liegt im Ermessen des Zugpersonals, ob ein 1.Klasse Wagen deklassiert wird oder nicht. Am besten wendest du dich beim nächsten Mal direkt an das Zugpersonal. Ich wünsche dir in Zukunft wieder angenehmere Reisen. Gruss Rahel