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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Nein, ich meine natürlich nicht die auch für mich verständlichen Fälle wie PE Glacier Express (Reservationspflicht), NightJet (Nachtruhe) oder gewisse grenzüberschreitende Züge (Zollkontrolle) ....
Dieses Einsteigeverbot ist mir im Fahrplan im Bahnhof Reichenau-Tamins aufgefallen und zwar nur bei den IR von Thusis Richtung Chur - jeweils ....xx.52 in Reichenau-Tamins. Ich weiss, dass fast zeitgleich, aber 3 Min. früher der RE von Disentis - Chur dort vorbeifährt, dieser ohne Einsteigeverbot.
Warum darf man dort nicht in einen ganz gewöhnlichen IR einsteigen und warum gerade in den zweiten von fast zeitgleichen Abfahrten ? - dann wäre die erste Abfahrt doch logischer-wenn überhaupt...
Es versteht sich, dass im Fahrplan ab Reichenau-Tamins der Zug mit dem Einsteigeverbot nicht angezeigt wird. Aber was geschieht, wenn ich ganz spontan auf diesem Bahnhof eintreffe und der RE von Disentis schon abgefahren, aber der IR aus Thusis dort noch steht und ich diesen Zug nutze ?
Ich möchte nur die Logik kennen lernen, die hinter diesem Einsteigeverbot steckt !
P.S. Ich darf doch diese Frage auch im SBB-Forum stellen, auch wenn es die Rhätische Bahn betrifft ? Vielleicht kennt jemand aus der Region die Lösung... 😉
Hallo @Viaggiatore
Da es sich um eine sehr spezifische Frage handelt würde ich die RhB anfragen: https://www.rhb.ch/de/service-souvenirs/kontakt/weitere-kontakte
Gruss, Reto
Hallo @Viaggiatore
Perfekte und einleuchtende Antwort. Danke für die Aufklärung!
Gruss, Reto
Hallo @Viaggiatore
Da es sich um eine sehr spezifische Frage handelt würde ich die RhB anfragen: https://www.rhb.ch/de/service-souvenirs/kontakt/weitere-kontakte
Gruss, Reto
Hallo @Ex-Bähnler
Vielen Dank für den Link und Entschuldigung für die späte Antwort, denn die kompetente Antwort der RhB landete bei mir im Spam und ich merkte es erst heute.
Es gibt einen sehr plausiblen Grund und ich zitiere ihn hier, weil er von allgemeinem Interesse sein könnte:
" Der Grund für das «Einsteigeverbot» liegt in der Fahrplanstabilität. Da die Abfahrt vom Zug in Reichenau-Tamins nicht im Fahrplan vorgegeben ist, muss der Zug, wenn er früh dran ist, nicht auf die offizielle Abfahrtszeit warten und kann direkt abfahren. Vor allem die Reisenden von St. Moritz nach Zürich haben auf diese Weise einen bequemen Anschluss in Chur.
Ein eigentliches Einsteigeverbot gibt es aber keines. Sie können auch in Reichenau-Tamins in den Interregio von St. Moritz aus einsteigen, auch wenn dies so nicht im Fahrplan vermerkt ist. Ansonsten gibt es für Reisende von Reichenau-Tamins nach Chur noch den RE von Disentis mit Abfahrt um xx:49 und die S-Bahn von Thusis mit Abfahrt xx:59. "
Einfach ausgedrückt nach meiner laienhaften Interpretation:
-- es ist kein Einsteigeverbot, sondern man will sich mit der fehlenden und damit bindenden Abfahrtszeit im Fahrplan mehr Fahrplanstabilität verschaffen, indem man bei zwei fast zeitgleich fahrenden Zügen auf den "letzten Kilometern" vor Chur flexibler ist.
-- so kann man recht einfach den Zug aus dem Engadin bei zu früher Ankunft vor demjenigen aus Disentis abfahren lassen - auch vor einer offiziellen Abfahrtszeit !
-- eine vorzeitige Abfahrt ist für das Erreichen der Anschlüsse in Chur nur von Vorteil (IC3 Richtung Zürich 4 Min- auch Lokal mit RE Richtung Klosters, IR13 Richtung St. Gallen 7 Min) = man denke an mit Koffern, Ski etc. beladene Touristen aus dem Engadin...
Vielen Dank an die RhB für die Stellungsnahme.