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Fundgegenstand in Stellvertretung abholen?

barago65
Neues Mitglied

Guten Tag

Mein Sohn hat einen Fundgegenstand, den er abholen kann.

Kann ich das als seine Stellvertretung das übernehmen?

Brauche ich dazu eine Vollmacht oder Ähnliches?

Gruss R. Baumann

1 ANTWORT
DafineM
Moderator

Hallo @barago65 

Vielen Dank für deine Anfrage. 

Du darfst nur mit einer Vollmachtserklärung deines Sohnes das Fundgegenstand für ihn abholen. 

Weitere Informationen findest du auf folgendem Link: Fragen und Antworten zum SBB Fundbüro | SBB Hilfe & Kontakt

Ich wünsche dir ein angenehmes Wochenende. 

Gruss, DafineM