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Faltvelo mitnehmen

GELÖST
semi-arid
Neuer Autor

Geschätzte SBB-Community

 

Zuletzt habe ich ein Faltvelo mit entsprechenden Tasche gekauft. Leider ist es aber recht umständlich, dieses in der Tragtasche herumzuschleppen beim Umsteigen. Daher meine Frage: Kann eine zusammengefaltetes Faltvelo auch uneingepackt als Gepäck mitnehmen, oder muss dieser immer in einer Tasche eingepackt sein. Eigentlich braucht dieser ja weniger Gepäckplatz wenn er nicht in der riesigen "Hülle" steckt. 

Leider habe ich hierzu auf der Homepage ziemlich wenig gefunden, ausser, dass richtige Velos auseinandergenommen und eingepackt werden müssen, wenn keine Velobillet gelöst werden will. 

Hat jemand Erfahung damit oder weiss jemand genauer über das diesbezügliche "Billetreglement" bescheit. Im Voraus vielen Dank für weitere Infos. 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
TA04
Reisende/r (Silber)
Hallo!

In denn Tarife 601 von SBB steht:

4.0.2.002 Handgepäck gratis Leicht tragbare Gegenstände gem. T 600, die problemlos an den vorgesehenen Plätzen gem. T 600 deponiert werden können; z.B.  in Tragtaschen verpacktes, demontiertes Fahrrad oder ähnliches Fahrgerät,  unverpacktes Kinderanhängerfahrrad (Windschattenvelo) und Fahrrad von Kindern unter 6 Jahren,  kleine unverpackte Klapp-Trottinette wie Kickboards sowie verpacktes, zusammengeklapptes Einrad, Klappfahrrad und Anhänger.

Bei den Tarifen 600 steht:

27.3.000 Als leicht tragbare Gegenstände gelten zusammengeklappte oder demontierte Fahrräder, kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie gemäss Ziffer 27.1 untergebracht werden können. Beförderung wird unentgeltlich nur gewährt, wenn sie verpackt transportiert werden. Kleinkindervelos, kleine Trottinett und Einkaufswagen (auch mit Fahrradkupplung) werden in jedem Fall unentgeltlich befördert.

Gruss Fabian

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2 ANTWORTEN
TA04
Reisende/r (Silber)
Hallo!

In denn Tarife 601 von SBB steht:

4.0.2.002 Handgepäck gratis Leicht tragbare Gegenstände gem. T 600, die problemlos an den vorgesehenen Plätzen gem. T 600 deponiert werden können; z.B.  in Tragtaschen verpacktes, demontiertes Fahrrad oder ähnliches Fahrgerät,  unverpacktes Kinderanhängerfahrrad (Windschattenvelo) und Fahrrad von Kindern unter 6 Jahren,  kleine unverpackte Klapp-Trottinette wie Kickboards sowie verpacktes, zusammengeklapptes Einrad, Klappfahrrad und Anhänger.

Bei den Tarifen 600 steht:

27.3.000 Als leicht tragbare Gegenstände gelten zusammengeklappte oder demontierte Fahrräder, kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie gemäss Ziffer 27.1 untergebracht werden können. Beförderung wird unentgeltlich nur gewährt, wenn sie verpackt transportiert werden. Kleinkindervelos, kleine Trottinett und Einkaufswagen (auch mit Fahrradkupplung) werden in jedem Fall unentgeltlich befördert.

Gruss Fabian

Hallo Fabian

Vielen Dank für die rasche Antwort; habe es nun auch finden können mit den richtigen Stichworte für "Onkel Google". Werde es somit verpacken müssen zur Mitnahme. 

Gruss Samuel