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E-Scooter

R_F
Neues Mitglied

Guten Tag,

gemäss Bahnhofordnung Art. 2 ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Arten nicht gestattet. Nur, wann wird das Verbot durchgesetzt? Leider halten sich die wenigsten an diesen Artikel. Da wird auf dem Perron um die wartenden Passagiere rumgekurvt und direkt durch die Tür in den stehenden Zug reingefahren. Das ist brandgefährlich. Gemäss SUVA-Statistik sind die Unfallzahlen mit E-Scootern deutlich am steigen. Müssen den schweren Unfällen passieren, bevor hier durchgegriffen wird?   

Besten Dank für ein Feedback.

Grüsse R-F

 

1 ANTWORT
ZoeS
Pendler/in

Hallo @R_F 

Danke für deine Nachricht.

In unseren Bahnhöfen gilt ein generelles Fahrverbot auf Perrons, Rampen, Treppen, in Hallen, Passagen und Unterführungen. Auch wenn der Zug nächstens abfährt und sich keine Reisenden mehr auf dem Perron befinden, ist es nicht gestattet auf dem Perron zu fahren. Unsere Bahnhofordnung findest du unter sbb.ch/bahnhofordnung.

Du erwähnst es bereits: Wir haben immer wieder mit Personen zu kämpfen, welche sich nicht an die Bahnhofordnung halten. Dies wirkt sich negativ auf das Wohlbefinden und die Sicherheit unserer Reisenden aus. 
Wir sind hierfür mit unserer Sicherheitsorganisation gut aufgestellt. Allerdings können unsere Mitarbeitenden nicht immer rechtzeitig vor Ort sein. Hier sind wir ein Stück weit den gesellschaftlichen Entwicklungen ausgesetzt, die wir nur schwer beeinflussen können. Meldungen zum Thema nimmt die SBB Transportpolizei auch jederzeit unter der Gratisnummer 0800 117 117 entgegen.

Ich wünsche dir jederzeit angenehme Aufenthalte in unseren Bahnhöfen und gute Fahrt in unseren Zügen.

Freundliche Grüsse, ZoeS