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Hallo zusammen,
ich werde demnächst nach Uitikon Waldegg (bei Zürich) ziehen und möchte nach dem Umzug komplett auf mein Auto verzichten. Um in die Stadt und zur Arbeit zu kommen, wird der öffentliche Personennahverkehr für mich wichtig. Zu dem Bahnhof in Ringlikon würde ich gerne mit einem E-Scooter fahren und den Scooter dort stehen lassen. Es gibt aber keinen Bereich für das Abstellen von bspw. Fahrrädern. Kann ich den Scooter trotzdem einfach dort abstellen und abschliessen oder ist das verboten? Soweit ich weiss, darf ich den E-Scooter nicht in der Bahn mitnehmen. Stimmt das?
Vielen Dank im Voraus
Thomas
Hallo @epiktet
Vielen Dank für deine Anfrage.
Grundsätzlich dürfen E-Tretroller in Bus und Bahn mitgenommen werden. Sie müssen aber zusammenklappbar sein. Während der Fahrt und auf dem Bus- oder Bahnsteig müssen E-Tretroller immer zusammengeklappt werden. Es kommt auch auf die Größe und das Gewicht des E-Tretrollers an.
Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor (Mofa, Motorrad).
Falls du dein E-Scooter am Bahnhof stehen lassen willst und es keinen Bereich zum abstellen gibt, empfehle ich dir dich an die Gemeinde Ringlikon zu wenden ob es eine Alternativ Möglichkeit gibt.
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende.
Gruss, LauraV
Hi Laura 🙂
Dann darf ich dementsprechend einen E-Scooter mit Faltmass 114x43x49cm problemlos in den Zug nehmen?
Danke für die baldige Antwort,
Felix
Hallo @Felix1994
Ja, diesen E-Scooter mit den genannten Massen kannst du im Zug mitführen. Anbei noch ein PrintScreen der SwissPass Alliance Handgepäckbestimmungen:
Ich hoffe deine Frage ist somit beantwortet 🙂
Ich wünsche dir einen schönen Tag und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Gruss, VlaznimA.