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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Ich bin mir unsicher ob ich den E-Scooter zusammengeklappt als Handgepäck mit in den Zug nehmen kann. Hat jemand Erfahrungen?
Hallo @8004-ZH
Erfahrungen habe ich keine, aber ich zitiere eine Antwort von Fabian @TA04 hier in der Community zu einer ähnlichen Frage (siehe https://sbbcffffs-community.sbb.ch/t5/Unterwegs-mit-der-SBB/Faltvelo-mitnehmen/m-p/13069/highlight/t... )
In denn Tarife 601 von SBB steht:
4.0.2.002 Handgepäck gratis Leicht tragbare Gegenstände gem. T 600, die problemlos an den vorgesehenen Plätzen gem. T 600 deponiert werden können; z.B. in Tragtaschen verpacktes, demontiertes Fahrrad oder ähnliches Fahrgerät, unverpacktes Kinderanhängerfahrrad (Windschattenvelo) und Fahrrad von Kindern unter 6 Jahren, kleine unverpackte Klapp-Trottinette wie Kickboards sowie verpacktes, zusammengeklapptes Einrad, Klappfahrrad und Anhänger.
Bei den Tarifen 600 steht:
27.3.000 Als leicht tragbare Gegenstände gelten zusammengeklappte oder demontierte Fahrräder, kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie gemäss Ziffer 27.1 untergebracht werden können. Beförderung wird unentgeltlich nur gewährt, wenn sie verpackt transportiert werden. Kleinkindervelos, kleine Trottinett und Einkaufswagen (auch mit Fahrradkupplung) werden in jedem Fall unentgeltlich befördert.
Der E-Scooter muss also zwingend verpackt werden.
Gruss, Reto
Hallo @8004-ZH
Erfahrungen habe ich keine, aber ich zitiere eine Antwort von Fabian @TA04 hier in der Community zu einer ähnlichen Frage (siehe https://sbbcffffs-community.sbb.ch/t5/Unterwegs-mit-der-SBB/Faltvelo-mitnehmen/m-p/13069/highlight/t... )
In denn Tarife 601 von SBB steht:
4.0.2.002 Handgepäck gratis Leicht tragbare Gegenstände gem. T 600, die problemlos an den vorgesehenen Plätzen gem. T 600 deponiert werden können; z.B. in Tragtaschen verpacktes, demontiertes Fahrrad oder ähnliches Fahrgerät, unverpacktes Kinderanhängerfahrrad (Windschattenvelo) und Fahrrad von Kindern unter 6 Jahren, kleine unverpackte Klapp-Trottinette wie Kickboards sowie verpacktes, zusammengeklapptes Einrad, Klappfahrrad und Anhänger.
Bei den Tarifen 600 steht:
27.3.000 Als leicht tragbare Gegenstände gelten zusammengeklappte oder demontierte Fahrräder, kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie gemäss Ziffer 27.1 untergebracht werden können. Beförderung wird unentgeltlich nur gewährt, wenn sie verpackt transportiert werden. Kleinkindervelos, kleine Trottinett und Einkaufswagen (auch mit Fahrradkupplung) werden in jedem Fall unentgeltlich befördert.
Der E-Scooter muss also zwingend verpackt werden.
Gruss, Reto