Schritt 1

Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.


Vor

Schritt 2

Tipps & Tricks, die Dir den Alltag erleichtern.


Zurück Vor

Schritt 3

Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.


Zurück Tour beenden
Ankündigungen
Achtung aktuelle Phishing-Welle! Phishing-Angriffe im Internet zielen darauf ab, an Login-Daten oder persönliche Kundendaten zu gelangen. Bitte im Fall einer verdächtigen E-Mail immer die Absenderadresse sowie den Link zur Webseite prüfen. Niemals Passwörter oder Kreditkarteninformationen aufgrund solcher E-Mails bekanntgeben. Dies gilt auch für SMS, WhatsApp und weitere Messengerdienste. Mehr Informationen unter www.sbb.ch/phishing.

E-Scooter VMAX T50 zusammengeklappt im Zug mitnehmen

GELÖST
8004-ZH
Reisende/r

Ich bin mir unsicher ob ich den E-Scooter zusammengeklappt als Handgepäck mit in den Zug nehmen kann. Hat jemand Erfahrungen?

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @8004-ZH

Erfahrungen habe ich keine, aber ich zitiere eine Antwort von Fabian @TA04 hier in der Community zu einer ähnlichen Frage (siehe https://sbbcffffs-community.sbb.ch/t5/Unterwegs-mit-der-SBB/Faltvelo-mitnehmen/m-p/13069/highlight/t... )

In denn Tarife 601 von SBB steht:

4.0.2.002 Handgepäck gratis Leicht tragbare Gegenstände gem. T 600, die problemlos an den vorgesehenen Plätzen gem. T 600 deponiert werden können; z.B.  in Tragtaschen verpacktes, demontiertes Fahrrad oder ähnliches Fahrgerät,  unverpacktes Kinderanhängerfahrrad (Windschattenvelo) und Fahrrad von Kindern unter 6 Jahren,  kleine unverpackte Klapp-Trottinette wie Kickboards sowie verpacktes, zusammengeklapptes Einrad, Klappfahrrad und Anhänger.

Bei den Tarifen 600 steht:

27.3.000 Als leicht tragbare Gegenstände gelten zusammengeklappte oder demontierte Fahrräder, kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie gemäss Ziffer 27.1 untergebracht werden können. Beförderung wird unentgeltlich nur gewährt, wenn sie verpackt transportiert werden. Kleinkindervelos, kleine Trottinett und Einkaufswagen (auch mit Fahrradkupplung) werden in jedem Fall unentgeltlich befördert.

Der E-Scooter muss also zwingend verpackt werden.

Gruss, Reto

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

2 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @8004-ZH

Erfahrungen habe ich keine, aber ich zitiere eine Antwort von Fabian @TA04 hier in der Community zu einer ähnlichen Frage (siehe https://sbbcffffs-community.sbb.ch/t5/Unterwegs-mit-der-SBB/Faltvelo-mitnehmen/m-p/13069/highlight/t... )

In denn Tarife 601 von SBB steht:

4.0.2.002 Handgepäck gratis Leicht tragbare Gegenstände gem. T 600, die problemlos an den vorgesehenen Plätzen gem. T 600 deponiert werden können; z.B.  in Tragtaschen verpacktes, demontiertes Fahrrad oder ähnliches Fahrgerät,  unverpacktes Kinderanhängerfahrrad (Windschattenvelo) und Fahrrad von Kindern unter 6 Jahren,  kleine unverpackte Klapp-Trottinette wie Kickboards sowie verpacktes, zusammengeklapptes Einrad, Klappfahrrad und Anhänger.

Bei den Tarifen 600 steht:

27.3.000 Als leicht tragbare Gegenstände gelten zusammengeklappte oder demontierte Fahrräder, kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie gemäss Ziffer 27.1 untergebracht werden können. Beförderung wird unentgeltlich nur gewährt, wenn sie verpackt transportiert werden. Kleinkindervelos, kleine Trottinett und Einkaufswagen (auch mit Fahrradkupplung) werden in jedem Fall unentgeltlich befördert.

Der E-Scooter muss also zwingend verpackt werden.

Gruss, Reto

Danke für die umfassende Antwort