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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Hallo @MicheleJ
Solange dein E-Trottinett die vorgegebenen Masse nicht überschreitet und wie vorgegeben eingepackt ist, gilt dieser als Handgepäck. In diesem Fall brauchst du kein Ticket zu lösen.
Ich wünsche dir einen tollen Nachmittag.
Gruss RahelW
Entschuldige @MicheleJ
Meine Aussage war nicht korrekt. Auch wenn es nicht zusammen geklappt bzw. eingepackt ist, gilt dein E-Trottinett als Handgepäck und du brauchst auf jeden Fall kein Ticket dafür! Ich wünsche dir viel Spass auf den Reisen mit deinem E-Trottinett. 🙂
H
Guten Tag, ist das immernoch der fall? Oder gelten unterdessen andere Regeln?
Hallo @regardsarvie
Folgende Velotypen gelten als Handgepäck und benötigen keinen Fahrausweis:
Du findest die Informationen hier:
https://www.sbb.ch/de/fahrplan/reisehinweise/velos/so-reist-ihr-velo-mit-ihnen.html
Gruss,
Roland
Guten Tag
Sie meinen der Scooter muss nicht zusammengeklappt werden. Ist das wirklich korrekt so?
Vielen Dank schon im Voraus!
Freundliche Grüsse
A. Pushparajah
Hallo @Arujan1
Der E-Scooter und Trottinetts müssen zusammengeklappt eingeladen und transportiert werden. Ansonsten gelten Sie als Velo und benötigen ein halbes Billett oder eine Velo-Tageskarte.
Und: das Befahren von Bahnhöfen und Perrons mit E-Scootern ist nicht gestattet.
Gruss,
Roland
Guten Tag
Gibt es dazu ein Dokument? Ich habe eine Busse erhalten weil ich den Scooter (ein kleiner) erst im Bus statt vor dem Bus zusammengeklappt habe.
Hallo @Arujan1
Auf welcher Strecke war das? Hast du dich gegen die Busse gewehrt? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Gruss, Reto
Hallo gilt denn immer noch eine Masse? Weil in der FAQ lese ich folgendes:
E-Trottinetts wie auch normale Trottinetts können Sie in den Zug mitnehmen.
Hallo @Ohboy
Im T600 steht folgendes:
Dabei muss folgendes beachtet werden:
Gruss, Reto