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E- Scooter (Trottinett)

MicheleJ
Neues Mitglied
Guten Tag können Sie mir sagen ob ich mein E-Scooter gratis mit in den Zug nehmen kann. Ich habe mit informiert er passt in die Handgepäckmasse und ist zusammenklappbar. Also sollte das kein Problem sein, oder? Vielen Dank.
11 ANTWORTEN
RahelW
Moderator

Hallo @MicheleJ 

Solange dein E-Trottinett die vorgegebenen Masse nicht überschreitet und wie vorgegeben eingepackt ist, gilt dieser als Handgepäck. In diesem Fall brauchst du kein Ticket zu lösen.

Ich wünsche dir einen tollen Nachmittag.

Gruss RahelW

Entschuldige @MicheleJ 

Meine Aussage war nicht korrekt. Auch wenn es nicht zusammen geklappt bzw. eingepackt ist, gilt dein E-Trottinett als Handgepäck und du brauchst auf jeden Fall kein Ticket dafür! Ich wünsche dir viel Spass auf den Reisen mit deinem E-Trottinett. 🙂

H

Guten Tag, ist das immernoch der fall? Oder gelten unterdessen andere Regeln?

Hallo @regardsarvie 

Folgende Velotypen gelten als Handgepäck und benötigen keinen Fahrausweis: 

  • Zusammengeklappte Faltvelos.
  • Veloanhänger.
  • Velos von Kindern unter 6 Jahren.
  • Einkaufstrolley (auch mit Velokupplung).
  • (E-)Trottinette, wenn das grösste Rad höchstens 30cm Durchmesser hat resp. kleiner als 12 Zoll ist
  • Velo mit demontiertem Vorderrad in Tragtasche verpackt.

Du findest die Informationen hier:

https://www.sbb.ch/de/fahrplan/reisehinweise/velos/so-reist-ihr-velo-mit-ihnen.html

Gruss,
Roland

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Guten Tag

Sie meinen der Scooter muss nicht zusammengeklappt werden. Ist das wirklich korrekt so?

Vielen Dank schon im Voraus!

 

Freundliche Grüsse

A. Pushparajah 

RolandP
Pendler/in (Gold)

Hallo @Arujan1 

Der E-Scooter und Trottinetts müssen zusammengeklappt eingeladen und transportiert werden. Ansonsten gelten Sie als Velo und benötigen ein halbes Billett oder eine Velo-Tageskarte.

Und: das Befahren von Bahnhöfen und Perrons mit E-Scootern ist nicht gestattet.

Gruss,
Roland

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Guten Tag

Gibt es dazu ein Dokument? Ich habe eine Busse erhalten weil ich den Scooter (ein kleiner) erst im Bus statt vor dem Bus zusammengeklappt habe.

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Arujan1 

Auf welcher Strecke war das? Hast du dich gegen die Busse gewehrt? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Gruss, Reto

Hallo gilt denn immer noch eine Masse? Weil in der FAQ lese ich folgendes:

E-Trottinetts wie auch normale Trottinetts können Sie in den Zug mitnehmen.

  • Wenn Sie das (E-)Trottinett zusammengeklappt und als Gepäckstück unter dem Sitz oder in den Gepäckablagen/-nischen verstaut haben, benötigen Sie kein Billet und keine Reservierung.

    Das heisst doch das man alle E-Trottinetts/E-Scooter wie sie ja auch gennant werden mit nehmen darf oder verstehe ich das falsch?

    Grüssli Sascha
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Ohboy 

Im T600 steht folgendes: 

  • Als Handgepäck zugelassen sind ebenfalls (unabhängig von der maximalen Abmessung)
    • (…)
    • Zusammengeklappte Trottinett/Elektro-Trottinett
    • (…)

Dabei muss folgendes beachtet werden: 

  • Den Reisenden steht für ihr Handgepäck der Raum über und unter ihrem Sitzplatz zur Verfügung. In den Nischen der Plattformen darf Handgepäck untergebracht werden, wenn genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist (Fluchtwege jederzeit frei). Auf den Plattformen deponiertes Handgepäck darf nicht in den Durchgang ragen.

Gruss, Reto