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E- Scooter (Trottinett)

GELÖST
MicheleJ
Neues Mitglied
Guten Tag können Sie mir sagen ob ich mein E-Scooter gratis mit in den Zug nehmen kann. Ich habe mit informiert er passt in die Handgepäckmasse und ist zusammenklappbar. Also sollte das kein Problem sein, oder? Vielen Dank.
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Guten Tag @Pesi13 

Ja, vielleicht.

Seine Eltern (oder der Enkel) müssen sich bei derjenigen Stelle melden, die auf der Busse steht. Am besten telefonisch. Nur diese Stelle hat die Kompetenz zur Kulanz. Hatte der Enkel das GA dabei? Wenn nicht muss er es zusammen mit dem Beleg innert 10 Tagen am Schalter vorweisen (Gebühr CHF 5.00). Meiner Ansicht nach braucht das E-Trotti kein Velobillett, da es kleiner als 12 Zoll ist. Die Busse müsste also zu 100% erlassen werden. 

Eigenartig finde ich auch den Betrag von CHF 160.-. da er ja ein teilgültiges Billett (GA) für sich hatte. 
https://www.ticketcontrol.ch/de/961/Gebühren.htm

Bitte melden Sie sich wieder hier, wenn der Fall nicht zufriedenstellend gelöst wurde. 

Gruss, Reto

 

 

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.

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15 ANTWORTEN
Charly89B
Neues Mitglied

Solange er in ÜV zusammengekelppt ist darf er gratis mit! Wenn nicht holt er als Velo und braucht ein Ticket. 
ich hoffe Sie können was mit der Antwort anfangen.

RahelW
Moderator

Hallo @MicheleJ 

Solange dein E-Trottinett die vorgegebenen Masse nicht überschreitet und wie vorgegeben eingepackt ist, gilt dieser als Handgepäck. In diesem Fall brauchst du kein Ticket zu lösen.

Ich wünsche dir einen tollen Nachmittag.

Gruss RahelW

Entschuldige @MicheleJ 

Meine Aussage war nicht korrekt. Auch wenn es nicht zusammen geklappt bzw. eingepackt ist, gilt dein E-Trottinett als Handgepäck und du brauchst auf jeden Fall kein Ticket dafür! Ich wünsche dir viel Spass auf den Reisen mit deinem E-Trottinett. 🙂

H

Guten Tag, ist das immernoch der fall? Oder gelten unterdessen andere Regeln?

Hallo @regardsarvie 

Folgende Velotypen gelten als Handgepäck und benötigen keinen Fahrausweis: 

  • Zusammengeklappte Faltvelos.
  • Veloanhänger.
  • Velos von Kindern unter 6 Jahren.
  • Einkaufstrolley (auch mit Velokupplung).
  • (E-)Trottinette, wenn das grösste Rad höchstens 30cm Durchmesser hat resp. kleiner als 12 Zoll ist
  • Velo mit demontiertem Vorderrad in Tragtasche verpackt.

Du findest die Informationen hier:

https://www.sbb.ch/de/fahrplan/reisehinweise/velos/so-reist-ihr-velo-mit-ihnen.html

Gruss,
Roland

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Guten Tag

Unser Enkel hat eine Busse für das Mitführen seines E-Ttrotti (Radgrösse 10" Typ V-maxr25) erhalten, mit Begründung "ohne Velobillet", auf der BLS Strecke Neuenegg - Bern Bümpliz (160.00 Selbstkontrolle und Fahrpreispauschale 10.00) Besitzt aber seit Jahren ein GA. Kann man da was machen? Danke für die MIthilfe.

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Pesi13 

Wurde der Zuschlag vollständig erlassen? Denn die Bestimmungen sind eindeutig und klar zugunsten eures Enkels: Das E-Trotti gilt als kostenloses Handgepäck, wenn das grössere Rad kleiner als 12 Zoll ist  (T600 gültig ab 1.6.2023).

Gruss, Reto

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Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Guten Tag @Pesi13 

Ja, vielleicht.

Seine Eltern (oder der Enkel) müssen sich bei derjenigen Stelle melden, die auf der Busse steht. Am besten telefonisch. Nur diese Stelle hat die Kompetenz zur Kulanz. Hatte der Enkel das GA dabei? Wenn nicht muss er es zusammen mit dem Beleg innert 10 Tagen am Schalter vorweisen (Gebühr CHF 5.00). Meiner Ansicht nach braucht das E-Trotti kein Velobillett, da es kleiner als 12 Zoll ist. Die Busse müsste also zu 100% erlassen werden. 

Eigenartig finde ich auch den Betrag von CHF 160.-. da er ja ein teilgültiges Billett (GA) für sich hatte. 
https://www.ticketcontrol.ch/de/961/Gebühren.htm

Bitte melden Sie sich wieder hier, wenn der Fall nicht zufriedenstellend gelöst wurde. 

Gruss, Reto

 

 

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Guten Tag

Sie meinen der Scooter muss nicht zusammengeklappt werden. Ist das wirklich korrekt so?

Vielen Dank schon im Voraus!

 

Freundliche Grüsse

A. Pushparajah 

Hallo @Arujan1 

Der E-Scooter und Trottinetts müssen zusammengeklappt eingeladen und transportiert werden. Ansonsten gelten Sie als Velo und benötigen ein halbes Billett oder eine Velo-Tageskarte.

Und: das Befahren von Bahnhöfen und Perrons mit E-Scootern ist nicht gestattet.

Gruss,
Roland

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Guten Tag

Gibt es dazu ein Dokument? Ich habe eine Busse erhalten weil ich den Scooter (ein kleiner) erst im Bus statt vor dem Bus zusammengeklappt habe.

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Arujan1 

Auf welcher Strecke war das? Hast du dich gegen die Busse gewehrt? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Gruss, Reto

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Hallo gilt denn immer noch eine Masse? Weil in der FAQ lese ich folgendes:

E-Trottinetts wie auch normale Trottinetts können Sie in den Zug mitnehmen.

  • Wenn Sie das (E-)Trottinett zusammengeklappt und als Gepäckstück unter dem Sitz oder in den Gepäckablagen/-nischen verstaut haben, benötigen Sie kein Billet und keine Reservierung.

    Das heisst doch das man alle E-Trottinetts/E-Scooter wie sie ja auch gennant werden mit nehmen darf oder verstehe ich das falsch?

    Grüssli Sascha
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Ohboy 

Im T600 steht folgendes: 

  • Als Handgepäck zugelassen sind ebenfalls (unabhängig von der maximalen Abmessung)
    • (…)
    • Zusammengeklappte Trottinett/Elektro-Trottinett
    • (…)

Dabei muss folgendes beachtet werden: 

  • Den Reisenden steht für ihr Handgepäck der Raum über und unter ihrem Sitzplatz zur Verfügung. In den Nischen der Plattformen darf Handgepäck untergebracht werden, wenn genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist (Fluchtwege jederzeit frei). Auf den Plattformen deponiertes Handgepäck darf nicht in den Durchgang ragen.

Gruss, Reto

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