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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Guten Tag @Pesi13
Ja, vielleicht.
Seine Eltern (oder der Enkel) müssen sich bei derjenigen Stelle melden, die auf der Busse steht. Am besten telefonisch. Nur diese Stelle hat die Kompetenz zur Kulanz. Hatte der Enkel das GA dabei? Wenn nicht muss er es zusammen mit dem Beleg innert 10 Tagen am Schalter vorweisen (Gebühr CHF 5.00). Meiner Ansicht nach braucht das E-Trotti kein Velobillett, da es kleiner als 12 Zoll ist. Die Busse müsste also zu 100% erlassen werden.
Eigenartig finde ich auch den Betrag von CHF 160.-. da er ja ein teilgültiges Billett (GA) für sich hatte.
https://www.ticketcontrol.ch/de/961/Gebühren.htm
Bitte melden Sie sich wieder hier, wenn der Fall nicht zufriedenstellend gelöst wurde.
Gruss, Reto
Solange er in ÜV zusammengekelppt ist darf er gratis mit! Wenn nicht holt er als Velo und braucht ein Ticket.
ich hoffe Sie können was mit der Antwort anfangen.
Hallo @MicheleJ
Solange dein E-Trottinett die vorgegebenen Masse nicht überschreitet und wie vorgegeben eingepackt ist, gilt dieser als Handgepäck. In diesem Fall brauchst du kein Ticket zu lösen.
Ich wünsche dir einen tollen Nachmittag.
Gruss RahelW
Entschuldige @MicheleJ
Meine Aussage war nicht korrekt. Auch wenn es nicht zusammen geklappt bzw. eingepackt ist, gilt dein E-Trottinett als Handgepäck und du brauchst auf jeden Fall kein Ticket dafür! Ich wünsche dir viel Spass auf den Reisen mit deinem E-Trottinett. 🙂
H
Guten Tag, ist das immernoch der fall? Oder gelten unterdessen andere Regeln?
Hallo @regardsarvie
Folgende Velotypen gelten als Handgepäck und benötigen keinen Fahrausweis:
Du findest die Informationen hier:
https://www.sbb.ch/de/fahrplan/reisehinweise/velos/so-reist-ihr-velo-mit-ihnen.html
Gruss,
Roland
Guten Tag
Unser Enkel hat eine Busse für das Mitführen seines E-Ttrotti (Radgrösse 10" Typ V-maxr25) erhalten, mit Begründung "ohne Velobillet", auf der BLS Strecke Neuenegg - Bern Bümpliz (160.00 Selbstkontrolle und Fahrpreispauschale 10.00) Besitzt aber seit Jahren ein GA. Kann man da was machen? Danke für die MIthilfe.
Hallo @Pesi13
Wurde der Zuschlag vollständig erlassen? Denn die Bestimmungen sind eindeutig und klar zugunsten eures Enkels: Das E-Trotti gilt als kostenloses Handgepäck, wenn das grössere Rad kleiner als 12 Zoll ist (T600 gültig ab 1.6.2023).
Gruss, Reto
Guten Tag @Pesi13
Ja, vielleicht.
Seine Eltern (oder der Enkel) müssen sich bei derjenigen Stelle melden, die auf der Busse steht. Am besten telefonisch. Nur diese Stelle hat die Kompetenz zur Kulanz. Hatte der Enkel das GA dabei? Wenn nicht muss er es zusammen mit dem Beleg innert 10 Tagen am Schalter vorweisen (Gebühr CHF 5.00). Meiner Ansicht nach braucht das E-Trotti kein Velobillett, da es kleiner als 12 Zoll ist. Die Busse müsste also zu 100% erlassen werden.
Eigenartig finde ich auch den Betrag von CHF 160.-. da er ja ein teilgültiges Billett (GA) für sich hatte.
https://www.ticketcontrol.ch/de/961/Gebühren.htm
Bitte melden Sie sich wieder hier, wenn der Fall nicht zufriedenstellend gelöst wurde.
Gruss, Reto
Guten Tag
Sie meinen der Scooter muss nicht zusammengeklappt werden. Ist das wirklich korrekt so?
Vielen Dank schon im Voraus!
Freundliche Grüsse
A. Pushparajah
Hallo @Arujan1
Der E-Scooter und Trottinetts müssen zusammengeklappt eingeladen und transportiert werden. Ansonsten gelten Sie als Velo und benötigen ein halbes Billett oder eine Velo-Tageskarte.
Und: das Befahren von Bahnhöfen und Perrons mit E-Scootern ist nicht gestattet.
Gruss,
Roland
Guten Tag
Gibt es dazu ein Dokument? Ich habe eine Busse erhalten weil ich den Scooter (ein kleiner) erst im Bus statt vor dem Bus zusammengeklappt habe.
Hallo @Arujan1
Auf welcher Strecke war das? Hast du dich gegen die Busse gewehrt? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Gruss, Reto
Hallo gilt denn immer noch eine Masse? Weil in der FAQ lese ich folgendes:
E-Trottinetts wie auch normale Trottinetts können Sie in den Zug mitnehmen.
Hallo @Ohboy
Im T600 steht folgendes:
Dabei muss folgendes beachtet werden:
Gruss, Reto