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E-Roller mitführen mit Fahrrad-Billett

GELÖST
Christoph3
Reisende/r

Kann ich meinen E-Roller (ohne Ausweis fahrbar) Typ: https://elektroroller.ch/produkt/vespino-city-modell-2019-bluetooth-gratis-lieferung/ mitnehmen? Wenn ja, in welchen Zügen? Wenn nein, wie transportiere ich ihn denn, zusammen mit mir?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Hallo @Christoph3 

Eine gleiche Einteilung macht überhaupt keinen Sinn. Die SBB und das Strassenverkehrsamt beurteilen ein Gefährt zu Recht aus ganz unterschiedlichen Perspektiven. Im Strassenverkehr spielt beispielsweise das Gewicht und der Platzbedarf überhaupt keine Rolle. Bei der SBB aber schon.

Der Roller hat offensichtlich nur deshalb Pedalen, damit er ohne Ausweis gefahren werden darf. Ich möchte keinen einzigen Kilometer damit pedalen müssen ;-). 

Gruss, Reto

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

11 ANTWORTEN
MadisonPierce
Pendler/in

Elektroroller gelten nicht als Velo. Wenn Dein Gefährt mit den Pedalen fahrbar ist, ist es jedoch kein Roller, sondern ein E-Bike im Rollerdesign. Fährt ja auch nur 25 km/h und braucht keine Nummer. Somit würde ich sagen es ist erlaubt.

Eine Frage viele unterschiedliche Antworten ... Ich bin auch der Meinung dass das Strassenverkehrsrecht auch bei den SBB gelten sollte, aber scheinbar ist dem nicht so.

Hallo @Christoph3 

Eine gleiche Einteilung macht überhaupt keinen Sinn. Die SBB und das Strassenverkehrsamt beurteilen ein Gefährt zu Recht aus ganz unterschiedlichen Perspektiven. Im Strassenverkehr spielt beispielsweise das Gewicht und der Platzbedarf überhaupt keine Rolle. Bei der SBB aber schon.

Der Roller hat offensichtlich nur deshalb Pedalen, damit er ohne Ausweis gefahren werden darf. Ich möchte keinen einzigen Kilometer damit pedalen müssen ;-). 

Gruss, Reto

 

Lachender Smiley Pedalen ich auch nicht! Das ist nahezu unmöglich, die Pedale dienen tatsächlich nur dazu das Gefährt als Velo durchgehen zu lassen. 
Früher gab es den Gepäckwagen, der am Zug angehängt war. Dort konnten sperrige Güter bequem mitgeführt werden. Wie funktioniert das heute? Tatsächlich gar nicht mehr???

Leider fahren bei Personenzügen keine Güterwagen mehr mit. Früher war das noch so, da wurde unterwegs dann auch mal ein Sack Post ausgeladen vom (ebenfalls abgeschafften) Bahnhofsvorstand. Bei den heutigen kurzen Haltezeiten wäre das nicht mehr möglich.

Ich kann mich gut erinnern, dass wir früher die Velos in den Güterwagen stellen konnten und uns bei kurzen Fahrten daneben auf den Boden gesetzt haben. Ein Velobillett brauchte es damals noch nicht soweit ich weiss.

Die Mitnahme des Rollers ist offiziell verboten, wie auch das Tandem, Velomobil und co...

Trotzdem ist vieles möglich. Am besten man verlädt auf Niederflur Regionalzüge ausserhalb der Stosszeiten und, verhält sich nett und ordentlich und versucht möglichst nicht auf zu fallen...

 

Die SBB muss sich nicht an die Definitionen des Strassenverkehrsrechts halten. Leider versäumt sie es aber, in den Tarifbestimmungen eine eigene Definition von "Fahrrad" vorzunehmen.

Von daher müsste das wohl ein Richter klären. Denn @Ex-Bähnler hat schon recht, ein Velo ist normalerweise keine 80 kg schwer. Aber man könnte auch sagen: es hat zwei Räder, Pedalen und braucht keinen Ausweis, also kann man gestützt auf die Definition im SVG davon ausgehen, dass es ein Velo ist.

Persönlich würde ich so ein Gefährt nicht mitnehmen. Denn wie @Ex-Bähnler geschrieben hat: wenn ein Zug ohne Niederflureinstieg kommt, hat man ein 80 kg schweres Problem...

Hallo @Christoph3 und @MadisonPierce 

Da bin ich etwas anderer Ansicht. Mit einem Gewicht von 80 kg ist dieses Gefährt trotz Pedalen kein Fahrrad bzw. E-Bike. Daran ändern auch die strassenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nichts.

Die weiteren Regeln zum Veloselbstverlad zeigen deutlich, dass die Möglichkeit zur Velomitnahme in engen Grenzen gehalten wird. Es ist nicht einmal erlaubt beladene Velos mitzunehmen. Bei vielen Zügen sind die Veloplätze zudem nur über Treppen erreichbar, sodass der Ein- und Auslad dieses Vehikles bestimmt nicht selbst durchgeführt werden kann. Dieses Bild hier zeigt warum das so geregelt und sinnvoll ist.

Gruss, Reto

IMG_8024.PNG

 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Christoph3 

Das Mitnehmen von Elektro-Rollern in Zügen ist nicht gestattet. Eine mögliche Alternative für den separaten Transport findest du vielleicht hier .

Gibt es am Zielort die Möglichkeit einen Roller zu mieten? 

Gruss, Reto

 

Schaaade ... Aber eigentlich verständlich. Danke für deine prompte Antwort!