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Drogen

GELÖST
IlAl
Neuer Autor

Was tun wenn zwei grausame Männer im gleichen Zug und sie sich ausgerechnet zu dir hinsetzt und vor deinen Augen Drogen austauschen? 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ostschweiz
Pendler/in

Eine heikle Begegnung - mein Tipp hier ist zwar nicht offiziell von SBB und Polizei empfohlen, aber ich würde als SBB-Kunde folgendes machen - mit nichts tun und sitzen bleiben könnte man sich zum Komplizen machen, wenn ein anderer Zeuge dies falsch interpretiert :

1. Sofort unauffällig Abteil verlassen, sich aber die Sitzplatznummer gegenüber merken
2. Dort Polizei oder Bahnpolizei 117 resp. 0800 117 117 anrufen und Vorfall schildern unter Nennung von Zugverbindung, Wagennummer, Sitzplatznummer.

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3 ANTWORTEN
Ostschweiz
Pendler/in

Eine heikle Begegnung - mein Tipp hier ist zwar nicht offiziell von SBB und Polizei empfohlen, aber ich würde als SBB-Kunde folgendes machen - mit nichts tun und sitzen bleiben könnte man sich zum Komplizen machen, wenn ein anderer Zeuge dies falsch interpretiert :

1. Sofort unauffällig Abteil verlassen, sich aber die Sitzplatznummer gegenüber merken
2. Dort Polizei oder Bahnpolizei 117 resp. 0800 117 117 anrufen und Vorfall schildern unter Nennung von Zugverbindung, Wagennummer, Sitzplatznummer.

Danke für deine Antwort. 

Ist es aber auch am nächsten Tag möglich dort bzw. Unter 117 bahnpolizei evtl. 0800 117 117 anzurufen?

Bevor ich meinen privaten Tipp abgab, wartete ich erst mal einen Tag, um die Haltung eines SBB-Moderators abzuwarten, und dann überlegte ich mir, was für eine Person hinter dem Fragesteller sein könnte. Ich tippte auf eher weiblich (grausame Männer) und beim Alter war ich mir nicht schlüssig: entweder ganz jung (die wollen wir anfixen) oder eine Seniorin (die merkt nicht was abläuft - kommt eh nicht draus).

Für beide gilt aber mein 1. Ratschlag : sich aus der Schusslinie bringen, bei einer jungen Person gilt auch meine Andeutung, angefixt, hineingezogen zu werden. 

Mein 2. Ratschlag der Benachrichtigung der Polizei ist auch eine Absicherung der eigenen Unschuld, falls eine Drittperson etwas anders wahrnehmen würde.  Wie die Polizei genau handeln würde, weiss ich nicht. Jedenfalls ist eine Meldung nach 24h ohne Beweismittel meiner Meinung für den aktuellen Fall zu spät - höchstens könnten sie Schlüsse ziehen, in welchen Zügen dies öfters passiert, d.h. wo Kontrollen durchzuführen sind. Daher glaube ich nicht, dass die Polizei Sie wegen der späten Meldung tadelt.

Zum doch sehr allgemeinen Begriff Drogen : als Jugendliche wissen Sie sicher Bescheid, was da abgelaufen ist. Bei Senioren bin ich mir nicht so sicher: Harte Drogen (Kokain, Heroin) ?  Viele wissen da sehr wenig Bescheid und Drogen ist halt ein weiter Begriff...