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Dreirad Ebike, faltbar

GELÖST
Ursula4852
Neuer Autor

Hallo

Kann ein faltbares DReirad (Ebike) in allen Zügen innerhalb der Schweiz transportiert werden. Grösse ca. 1x1x1.30cm? 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Ursula4852 

Die wichtigsten Bestimmungen findest du hier. 

Aus meiner Sicht kannst du das E-Trike weder als (kostenloses) Handgepäck noch als Velo (mit Velobillett) in den Zug mitnehmen, da es auch im zusammengefalteten Zustand zu schwer und zu breit ist. 

  • Als Handgepäck, welches im Fahrzeug mitgenommen werden darf, gelten leicht tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die maximale Abmessung beträgt 1.20 x 0.80 x 1.00 m.
  • Den Reisenden steht für ihr Handgepäck der Raum über und unter ihrem Sitzplatz zur Verfügung. In den Nischen der Plattformen darf Handgepäck untergebracht werden, wenn genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist (Fluchtwege jederzeit frei). Auf den Plattformen deponiertes Handgepäck darf nicht in den Durchgang ragen.

Auch ein Versand („transportieren“) des E-Dreirads ist wegen des Gewichts (> 25 kg) ausgeschlossen. 

Ich bin gespannt, was die SBB dazu meint. 

Gruss, Reto

 

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.

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4 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Ursula4852 

Die wichtigsten Bestimmungen findest du hier. 

Aus meiner Sicht kannst du das E-Trike weder als (kostenloses) Handgepäck noch als Velo (mit Velobillett) in den Zug mitnehmen, da es auch im zusammengefalteten Zustand zu schwer und zu breit ist. 

  • Als Handgepäck, welches im Fahrzeug mitgenommen werden darf, gelten leicht tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die maximale Abmessung beträgt 1.20 x 0.80 x 1.00 m.
  • Den Reisenden steht für ihr Handgepäck der Raum über und unter ihrem Sitzplatz zur Verfügung. In den Nischen der Plattformen darf Handgepäck untergebracht werden, wenn genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist (Fluchtwege jederzeit frei). Auf den Plattformen deponiertes Handgepäck darf nicht in den Durchgang ragen.

Auch ein Versand („transportieren“) des E-Dreirads ist wegen des Gewichts (> 25 kg) ausgeschlossen. 

Ich bin gespannt, was die SBB dazu meint. 

Gruss, Reto

 

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.

Salut Reto Merci für die kompetente und umfassende Antwort. Sollte ich eine Antwort seitens SBB erhalten, werde ich davon erzählen. Gruss - Ursula

Ursula4852
Neuer Autor

Hallo Roland
Lepus E - Hase Bikes Schweiz Schritt 3 ziegt das gefaltete Trike. 
Gruss U.

RolandP
Vielfahrer/in

Hallo @Ursula4852 

Hast du ein Produktbild davon?

Gruss,
Roland

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