Schritt 1

Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.


Vor

Schritt 2

Tipps & Tricks, die Dir den Alltag erleichtern.


Zurück Vor

Schritt 3

Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.


Zurück Tour beenden
Ankündigungen
Achtung aktuelle Phishing-Welle! Phishing-Angriffe im Internet zielen darauf ab, an Login-Daten oder persönliche Kundendaten zu gelangen. Bitte im Fall einer verdächtigen E-Mail immer die Absenderadresse sowie den Link zur Webseite prüfen. Niemals Passwörter oder Kreditkarteninformationen aufgrund solcher E-Mails bekanntgeben. Dies gilt auch für SMS, WhatsApp und weitere Messengerdienste. Mehr Informationen unter www.sbb.ch/phishing.

Darf ich mein Surfbrett ca. 240 cm mit in den Zug nehmen?

jbaumann
Neuer Autor

Ich möchte mit meinem Windsurfbrett nach Silvaplana gehen. Darf ich mein windsurfbrett 240 cm mit auf den zug nehmen. Ich weiss das ich das Surfbrett nicht aufgeben kann, aber mir stellt sich die frage ob ich es selbst mit nehmen kann.

Dank für eure hilfe

1 ANTWORT
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @jbaumann 

Nein, das geht nicht, denn es ist kein „Handgepäck“. Hier wieder mal die Bestimmungen im T600: 

  • 6.1.1 Jede/r Reisende hat Anspruch auf unentgeltliche Beförderung seines Handgepäcks.
  • 6.1.2 Den Reisenden steht für ihr Handgepäck der Raum über und unter ihrem Sitzplatz zur Verfügung. In den Nischen der Plattformen darf Handgepäck untergebracht werden, wenn genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist (Fluchtwege jederzeit frei). Auf den Plattformen deponiertes Handgepäck darf nicht in den Durchgang ragen. Das Handgepäck ist von den Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Die TU haften nur bei eigenem Verschulden.
  • 6.1.3 Als Handgepäck, das im Fahrzeug mitgenommen werden darf, gelten leicht tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die maximale Abmessung beträgt 1.20 x 0.80 x 1.00 m. Als Handgepäck zugelassen sind ebenfalls (unabhängig von der maximalen Abmessung):
    • Skis und Snowboards
    • Schlitten und Skibobs
    • Grosse Musikinstrumente wie Kontrabass und Cello
    • Kinderwagen, zusammengelegt. Nicht zusammengelegte Kinderwagen dürfen auf
    den Plattformen der Personenwagen untergebracht werden, sofern Platz vorhanden
    ist
    • Veloanhänger, wenn die/der Reisende ohne Velo unterwegs ist
    • kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie gemäss Ziffer 6.1.2 unterge-
    bracht werden können.
    • Zusammengeklappte Trottinett/Elektro-Trottinett
    • Kleinkindervelos und Trottinett die von Kindern bis 5.99 Jahre benützt werden.

Gruss, Reto

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.