Hallo @jbaumann
Nein, das geht nicht, denn es ist kein „Handgepäck“. Hier wieder mal die Bestimmungen im T600:
- 6.1.1 Jede/r Reisende hat Anspruch auf unentgeltliche Beförderung seines Handgepäcks.
- 6.1.2 Den Reisenden steht für ihr Handgepäck der Raum über und unter ihrem Sitzplatz zur Verfügung. In den Nischen der Plattformen darf Handgepäck untergebracht werden, wenn genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist (Fluchtwege jederzeit frei). Auf den Plattformen deponiertes Handgepäck darf nicht in den Durchgang ragen. Das Handgepäck ist von den Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Die TU haften nur bei eigenem Verschulden.
- 6.1.3 Als Handgepäck, das im Fahrzeug mitgenommen werden darf, gelten leicht tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die maximale Abmessung beträgt 1.20 x 0.80 x 1.00 m. Als Handgepäck zugelassen sind ebenfalls (unabhängig von der maximalen Abmessung):
• Skis und Snowboards
• Schlitten und Skibobs
• Grosse Musikinstrumente wie Kontrabass und Cello
• Kinderwagen, zusammengelegt. Nicht zusammengelegte Kinderwagen dürfen auf
den Plattformen der Personenwagen untergebracht werden, sofern Platz vorhanden
ist
• Veloanhänger, wenn die/der Reisende ohne Velo unterwegs ist
• kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie gemäss Ziffer 6.1.2 unterge-
bracht werden können.
• Zusammengeklappte Trottinett/Elektro-Trottinett
• Kleinkindervelos und Trottinett die von Kindern bis 5.99 Jahre benützt werden.
Gruss, Reto
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