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Darf eine Person das Gepäck an einem Bahnhof aufgeben und eine andere es am Zielbahnhhof abholen?

GELÖST
Giani
Neuer Autor

Ist es möglich, dass eine Person das Gepäck am "Start-Bahnhof" aufgibt und eine andere Person es am Ziel-Bahnhof abholt?
Beide haben ein Halbtax Abo, aber ich als Abholer reise von einem anderen Ort an?

Wenn ja, was sind die Kosten?

Gruss

Giani

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Hallo @Giani 

Mit dem Halbtax-Abo kann das Gepäckstück aufgegeben werden. Wir können nicht kontrollieren ob diese Person tatsächlich reisen wird oder nicht. Wie bereits geschrieben; Grundsätzlich bieten wir den Gepäckservice für eine erleichterte Reise ohne Kofferschleppen an (nicht für den Postversand 😉 ). 

Mit der schriftlichen Vollmacht ist gemeint, dass der Auftraggeber in 2-3 Sätzen angibt, dass Herr/Frau XX das Gepäck für sie abholen wird. Die Person, welche das Gepäckstück abholt, muss den Auftragsschein und diese Vollmacht am Gepäckschalter vorlegen damit das Gepäckstück ausgehändigt wird.

Ich wünsche dir einen guten Tag.

Gruss,
FatimaH

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

7 ANTWORTEN
FatimaH
Moderator

Hallo @Giani 

Danke für deine Anfrage.

Grundsätzlich bieten wir den Gepäckservice für eine erleichterte Reise ohne Kofferschleppen an.

Eine andere Person kann das Gepäckstück abholen. Dabei muss Sie den Auftragsschein und eine Schriftliche Bestätigung (schriftliche Vollmacht zur Abholung der Drittperson - unterschrieben vom Auftraggeber) zur Abholung am Bahnschalter vorweisen.

Ich wünsche dir einen guten Tag.

Gruss,
FatimaH

Hallo FatimaH

Vielen Dank für die Antwort, habe noch eine Folgefrage und eine Frage, die vorhin noch nicht beantwortet wurde.

Folgefrage: Die schriftliche Vollmacht ist ein selbererstelltes Formular mit Unterschrift oder gibt es ein SBB Vollmachts-Abholungs-Formular, das bei Aufgabe ausgefüllt und unterschrieben wird?

Verstehe ich die Bedingungen richtig, dass mit gültigem Halbtax das Gepäck aufgegeben kann ohne, dass man selber die Reise-Strecke fährt?

Gruss

Hallo @Giani 

Mit dem Halbtax-Abo kann das Gepäckstück aufgegeben werden. Wir können nicht kontrollieren ob diese Person tatsächlich reisen wird oder nicht. Wie bereits geschrieben; Grundsätzlich bieten wir den Gepäckservice für eine erleichterte Reise ohne Kofferschleppen an (nicht für den Postversand 😉 ). 

Mit der schriftlichen Vollmacht ist gemeint, dass der Auftraggeber in 2-3 Sätzen angibt, dass Herr/Frau XX das Gepäck für sie abholen wird. Die Person, welche das Gepäckstück abholt, muss den Auftragsschein und diese Vollmacht am Gepäckschalter vorlegen damit das Gepäckstück ausgehändigt wird.

Ich wünsche dir einen guten Tag.

Gruss,
FatimaH

 

Hallo FatimaH

Vielen Dank für die Antwort. Ich fahre mit dem Zug an, aber aus einer anderen Richtung 🙂

Grüsse

Giani

Paul-ZH
Reisende/r (Platin)
  • Die Aufgabe ist nur mit einem gültigen Fahrausweis für die ganze Beförderungsstrecke oder einem der folgenden Jahresabonnemente möglich: GA, Strecken-Abo, Halbtax, Verbund-Abo, FVP, seven25-Abo, Modul-Abo.

Die weiteren Bedingungen findest du hier: https://www.sbb.ch/de/bahnhof-services/vor-der-reise/reise-und-fluggepaeck/reisegepaeck/bahnhof-zu-b...

Hallo Paul

Danke für Deine Antwort. Was ich daraus verstehe, ist, dass die Person, welche das Gepäck aufgibt, ein gültiges Halbtax Abo besitzt NICHT die Strecke fahren muss, richtig?
Und sie muss auch NICHT die Person sein, die das Gepäckstück am Zielbahnhof abholt, richtig?

Gruss

Paul-ZH
Reisende/r (Platin)

Hallo Giani, ich habe es auch so verstanden, Ansonsten, kann dir sicher jemand vom Versand-Bahnhof genaueres dazu sagen.
Gruss Paul